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DHL: Hast auch du zu Unrecht hohe Gebühren gezahlt? So bekommst du dein Geld zurück

DHL: Hast auch du zu Unrecht hohe Gebühren gezahlt? So bekommst du dein Geld zurück

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DHL: Hast auch du zu Unrecht hohe Gebühren gezahlt? So bekommst du dein Geld zurück

DHL: Hast auch du zu Unrecht hohe Gebühren gezahlt? So bekommst du dein Geld zurück

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Die Regeln bestehen zwar seit nun mehr als drei Monaten. Doch für viele Kunden von DHL oder anderen Paketdiensten ist es immer noch Neuland und sorgt für teils hitzige Diskussionen.

Es geht um Zoll-Gebühren. Seit dem 1. Juli müssen Empfänger bei jeder bestellten Ware aus Drittländern Zoll bezahlen – egal wie teuer die Ware ist. Paketdienste fordern in diesem Fall zusätzlich eine Auslegepauschale, die zum Beispiel bei DHL in der Regel 6 Euro beträgt.

DHL: Neue Zoll-Gebühren sorgen für Irritationen

Selbst bei günstigen Produkten zahlen Empfänger für Zoll und Auslegepauschale schnell 10 bis 20 Euro. Und dann kommen noch die Versandkosten von DHL und Co. hinzu. Da überlegen Kunden sich künftig wohl zweimal, ob sie Ware von außerhalb der EU nach Deutschland liefern lassen.

Bitter kann es auch für diejenigen werden, die völlig zu Unrecht Zoll und weitere Gebühren zahlen sollen. So beschwerte sich vor Kurzem ein Kunde auf der Facebook-Seite von DHL: „DHL hat bei mir völlig unrechtmäßig auf ein zollfreies Paket Gebühren erhoben (6 Euro Zoll + 6 Euro Aufwandsgebühr). Leider habe ich erst nach Zahlung und Rückfrage beim Zollamt erfahren, dass überhaupt kein Zoll erhoben wurde.“

So wie diesem Kunden geht es vermutlich noch weiteren Empfängern. Zur Beruhigung gleich die gute Nachricht: Unrechtmäßig gezahlte Gebühren kann sich jeder Kunde zurückerstatten lassen.

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DHL bezieht Stellung

DHL antwortete umgehend auf die Anfrage des Kunden: „Die Entscheidung über die Erhebung und die Bestimmung der Höhe der für die Einfuhr von Waren aus Drittländern zu entrichtenden Zollgebühren liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Zollbehörde und ihrer Mitarbeiter.“

Weiter teilte DHL mit: „Einwendung gegen den Steuerbescheid können schriftlich an das zuständige Hauptzollamt gerichtet werden. Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts befinden sich auf dem Abgabenbescheid.“

Kunden von DHL oder anderen Paketdiensten sollten sich also merken: Wer unrechtmäßig Gebühren abdrücken muss, sollte die Belege immer gut aufbewahren und sich an das zuständige Zollamt wenden.