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Deutschlandticket: Vorsicht vor diesen Fallen! Kunden müssen genau hinschauen

Ab dem 1. Mai gilt das Deutschlandticket für monatlich 49 Euro. Doch unkompliziert ist es nicht. Kunden müssen Fallstricke beachten.

Deutschlandticket
© IMAGO/Christian Ohde

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Na, da hält sich die Vorfreude dann doch in Grenzen! Ab dem 1. Mai ist das langersehnte Deutschland-Ticket da. Der Nachfolger des äußerst begehrten 9-Euro-Tickets ermöglicht es, für die fixe monatliche Summe von 49 Euro durch ganz Deutschland via ÖPNV und Regionalverkehr zu fahren.

Doch wie so oft bei Projekten, die aus der Politik kommen, bleiben auch beim Deutschlandticket viele Fragen offen. Schlimmer noch: Einige Eigenschaften haben es in sich, machen es Kunden unnötig kompliziert – und können sich als teure Abo-Fallen entpuppen!

Deutschlandticket: Vorsicht vor Fallen!

Eines vorweg: Wer das Deutschlandticket dauerhaft nutzen will, sollte sich nicht darüber ärgern, wenn das Abo Monat für Monat verlängert wird. Doch für Kunden, die jenes Ticket vielleicht nur für einen Monat haben und testen wollen, ist das Abo ein Bumerang. Denn für einen Monat kann man kein Abo abschließen – es sei denn, es folgt die unmittelbare Kündigung. Zum Glück, denn diese monatliche Kündigungsmöglichkeit ist gesetzlich verankert.

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Das nützt aber wenig, wenn man die Kündigungsfrist verpennt. Unter den Vertragsbedingungen des Deutschlandtickets heißt es: „Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.“ RUMMS! Im Klartext: Verpasst man diese Frist, verlängert sich das Deutschlandticket einfach um einen Monat, es werden nochmal 49 Euro fällig.

Bestellfrist sorgt für Ärger bei Kunden

Kompliziert ist auch die Bestellfrist. Für das laufende Kalenderjahr 2023 gilt das Deutschlandticket monatsweise. Es gibt also ein Ticket für jeden einzelnen Monat ab Mai. Ab 2024 soll es dann taggenau abgerechnet werden. Und das sorgt für Verwirrung. Denn diese taggenaue Abrechnung (beispielsweise vom 18. Mai bis zum 22. Juni) gilt als Bestellfrist für digitale Tickets, die eben nicht als Chipkarte kommen.


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Auch in den Apps der Bahnunternehmen kann man das Deutschlandticket nur befristet kaufen. In Berlin setzt die BVG beispielsweise eine Frist zum 20. des Vormonats. Wer in Berlin also das Deutschlandticket für Mai bestellen will, kriegt es nicht mehr – kein Witz! In München gilt die Frist bis zum 25. des Vormonats. Beim DB Navigator kann man zumindest bis zum Monatsende das 49-Euro-Ticket bestellen. Doch wer im Mai noch das Ticket für Mai kaufen will, hat Pech und schaut in die Röhre. Denn das ist selbst beim DB Navigator nicht möglich. Also: Augen auf beim Ticketkauf!