Achtung! Bald ändert sich etwas Wichtiges bei Bestellungen von Paketen, die über die Deutsche Post gemacht werden.
Denn eine solche Bestellung soll ab dem 1. Juli 2021 deutlich teurer werden – und das liegt weder an den Händlern noch an der Deutschen Post.
Deutsche Post: Bestellung wird wohl teurer – das steckt dahinter
Vor allem diejenigen, die gern Schnäppchen im Ausland hinterherjagen, dürften sich über diese Neuregelung der Europäischen Kommission ärgern. Sie besagt, dass ab Juli die bisherige Einfuhrgrenze von 22 Euro für die Versteuerung von Waren nach dem Import entfällt.
Für dich als Kunden heißt das: Kaufst du Produkte aus einem Nicht-EU-Land wie den USA, Großbritannien oder China, musst du eine Abgabe zahlen.
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Das ist die Deutsche Post DHL Group:
- Post- und Paketdienstleister sowie Anbieter internationaler Express-, Speditions-, E-Commerce- und Supply-Chain-Management-Leistungen
- Von 1998 bis 2002 schrittweiser Erwerb von DHL durch Deutsche Post AG
- Konzern mit rund 550.000 Mitarbeiter in 220 Ländern
- 66,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020
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Bisher waren alle Sendungen, die nicht teurer als 22 Euro waren, frei davon. Ausnahmen gab es dabei für Tabak, Alkohol und Parfüm.
Nach der neuen Regelung gibt es dann nur noch eine einzige Ausnahme: Waren, deren Wert so gering ist, dass die anfallende Einfuhrumsatzsteuer geringer ausfällt als 1 Euro. Dazu muss die Ware mindestens 5,23 Euro gekostet haben.
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Deutsche Post: Das ändert die neue EU-Regel für dich
Was genau bedeutet die Änderung für dich als Kunden, wenn du bereits eine Bestellung aus dem Ausland aufgegeben hast? Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Händler hat die neue Abgabe direkt auf seine Preise aufgeschlagen und du zahlst sie mit dessen Rechnung. Oder du zahlst sie nachträglich an die Deutsche Post.
Derzeit ist auch noch der Zeitpunkt der Einfuhr wichtig: Weil die Regelung erst ab dem 1. Juli gilt, „entscheidet [der] Zeitpunkt der Anmeldung der Sendung beim Zoll in Deutschland“, schreibt die Deutsche Post.
Das Datum, an dem du die Bestellung getätigt hast, spielt dabei keine Rolle. Die Deutsche Post erklärt das Prozedere noch einmal im Detail:
- So wird z.B. eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni bestellt wurde und die aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden, wenn sie bis zum 30. Juni in Deutschland eintrifft und dem Zoll angemeldet werden kann
- Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an
- Sie werden zusammen mit der bereits bekannten Auslagepauschale (6 Euro) kassiert
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So begleichst du den Betrag bei der Deutschen Post
Den fälligen Betrag kannst du entweder direkt beim Zusteller an der Haustür oder in der Postfiliale begleichen.
Doch wozu das Ganze? Die EU will mit dieser Maßnahme gegen die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern und Mehrwertsteuerbetrug vorgehen. (vh)
Zuletzt sorgte eine Weihnachtskarte bei der Deutschen Post für Empörung, aber auch Gelächter. Was es damit auf sich hat, erfährst du >>> hier.