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Cranger Kirmes darf schon Donnerstag starten

Cranger Kirmes darf schon Donnerstag starten

Herne. 

Die Cranger Kirmes darf erstmals schon am Donnerstagabend öffnen. In einem Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstagvormittag den Antrag eines Anwohners ab. Er hatte sich gegen den vorgezogenen Start gewehrt.

Schon am Abend vor der offiziellen Eröffnung, am Donnerstag, 4. August, soll es in diesem Jahr auf Crange mit der Kirmes losgehen. Dann, wenn im Bayernzelt der Bürgerabend steigt. Das passt einem Cranger Bürger nicht; er fürchtet zusätzlichen Lärm und rief deshalb das Verwaltungsgericht an (die WAZ berichtete). Da am Montag beim Erörterungstermin vor Gericht keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, musste die 7. Kammer nun eine Entscheidung fällen.

Eine „reine Interessensabwägung“

Und diese lautet: Der Rummel darf wie geplant vorverlegt werden. Ob dadurch aber Gesetze gebrochen werden – etwa zum Lärmschutz – stellte die Kammer (noch) nicht fest. Akten hätten nicht komplett vorgelegen, auch deshalb sei es in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, das Thema hinreichend zu prüfen, so Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, zur WAZ. So habe es eine „reine Interessensabwägung gegeben“.

So sei das öffentliche Interesse an der Vorverlegung größer als das eines einzelnen Anwohners: Stadt, Schausteller und gerade auch die Besucher, so Thewes, hätten sich auf den Kirmes-Start am Donnerstagabend eingestellt. Zum öffentlichen Interesse zählt demnach auch der Umstand, dass man die Besucher mit einer Absage des vorgezogenen Starts nicht verärgern will – und so möglichen „Problemen“, etwa was die Sicherheitslage betreffe, aus dem Weg gehen will. Nicht zuletzt, so der Richter, lehne der Kläger – er wohnt an der Straße „An der Cranger Kirche“ – den Rummel offenbar nicht grundsätzlich ab: Er vermietet einen Teil seines Grund an Schausteller.