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Bußgeld: Diese Park-Regel sollte jeder Deutsche kennen – sonst wird’s teuer

Freier Parkplatz, Parkscheibe raus und entspannt aussteigen? Ganz so einfach ist das nicht. Bei DIESEM Fehler droht ein Bußgeld.

© IMAGO/Rolf Poss

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Im Alltag gibt es wenige Bereiche mit derart hohem Frustpotenzial wie den Straßenverkehr. Im Auto lassen viele Fahrer ihrer Wut freien Lauf, schimpfen über andere Verkehrsteilnehmer, regen sich über Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf – und wenn das Auto dann mal steht, nimmt der Ärger noch immer kein Ende.

Denn auch beim Parken gilt es, strenge Regeln zu beachten, bei deren Missachtung schnell mal ein Bußgeld fällig ist – zum Beispiel auf Discounter-Parkplätzen (>> hier mehr dazu). Und wer denkt, mit einer Parkscheibe ist gegen jede Art von Regelverstoß gefeit, der sollte sich den Bußgeld-Katalog noch einmal ganz genau durchlesen.

Bußgeld: Gut aufpassen bei der Parkscheibe

Die Suche nach freien Parkplätzen raubt Autofahrern gerade in Großstädten den letzten Nerv. Und wenn man dann einen gefunden hat, sollte man unbedingt sicher gehen, dass man ja keinen Fehler gemacht hat – denn ein Bußgeld wäre das letzte, was man nach all dem Frust bei der Parkplatzsuche noch gebrauchen kann. Parkscheibe raus und gut ist? Naja, so einfach geht das auch nicht.


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In Deutschland gibt zwei Arten von Parkscheiben – die analogen aus Papier oder Plastik, und seit 2005 auch digitale Modelle. Doch gerade bei den elektronischen Parkscheiben gilt es einiges beachten. Wer sie falsch einsetzt, wird von den Ordnungshütern als Falschparker angesehen und kann einen Strafzettel über 40 Euro erhalten.

Wer gegen Regeln verstößt, riskiert Bußgeld

Außerdem gelten für digitale Parkscheiben strenge äußerliche Vorgaben: Über der elektronischen Zeitanzeige (Display mindestens zwei Zentimeter hoch) MUSS neben dem Wort „Ankunftszeit“ der Buchstabe „P“ in weiß auf blauem Grund abgebildet sein. Weitere Aufdrucke und Verzierungen sind verboten!

Und wer nicht auf den Batteriestand achtet, riskiert auch hier ein Knöllchen.