Endlich Sonne, endlich Sommer-Feeling – und zack, die Grillsaison ist eröffnet!
Doch bevor du die Würstchen auf den Grill legst, solltest du wissen: Auch im eigenen Garten oder auf dem Balkon gibt’s Regeln – und wer die ignoriert, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch ein sattes Bußgeld.
Bußgeld beim Grillen: Verstoß gegen die Ruhezeit – Strafe bis zu 5000 Euro
Das Wichtigste zuerst: Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt – außer in deinem Mietvertrag steht ausdrücklich etwas anderes. Doch wer denkt, damit sei alles geregelt, irrt gewaltig. Denn auch beim privaten BBQ gilt: Rücksicht und Sicherheit stehen an erster Stelle. So ist etwa zu beachten, dass Rauch oder Funken nicht in Nachbars Wohnung ziehen dürfen.
Kommt es hier zu Belästigungen, kann das Grillen untersagt oder im schlimmsten Fall sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Und das kann laut „Ruhr24“ ganz schön teuer werden – so drohen bis zu 5000 Euro bei Verstößen gegen die Ruhezeiten, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen gelten.
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Ein weiterer kritischer Punkt ist die Wahl des Grilltyps: Zwar gibt es kein Gesetz, das Holzkohlegrills verbietet, doch wenn starke Rauchentwicklung die Umwelt oder Nachbarn beeinträchtigt, wird es teuer. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz droht bei massiven Verstößen gegen den Umweltschutz sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Wie oft ist zu oft? Experten geben Tipp
Auch die Häufigkeit des Grillens kann ein Thema werden. Es gibt zwar keine feste gesetzliche Obergrenze, aber verschiedene Gerichtsurteile – etwa vom Landgericht München – empfehlen, nicht öfter als viermal im Monat zu grillen und auf zwei aufeinanderfolgende Tage am Wochenende zu verzichten.
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Wer also sorgenfrei grillen will, sollte nicht nur an das Fleisch denken, sondern auch an seine Nachbarn und die Uhrzeit. Dann steht dem BBQ ohne Bußgeld nichts mehr im Weg.