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Aldi, Lidl & Co.: Kunden wollen mit Bargeld zahlen – an der Kasse fallen sie aus allen Wolken

Du zahlst bei Aldi, Lidl und Co. mit Bargeld? Kassierer können dir das unter mehreren Umständen verweigern.

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Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Du gehörst zu denjenigen, die bei Aldi, Lidl und Co. noch mit Bargeld bezahlst? Dann solltest du aufpassen. Denn dort müssen Kassierer das Geld an der Kasse unter bestimmten Umständen nicht annehmen.

Hast du dann keine Karte dabei, wird es unangenehm. Doch in welchen Fällen können Kassierer dein Bargeld bei Aldi, Lidl und Co. eigentlich ablehnen?

Aldi, Lidl und Co.: Wann Bargeld verweigert werden darf

Die Europäische Zentralbank erklärt auf ihrer Website, dass Einzelhändler grundsätzlich einen berechtigten Grund für die Ablehnung von Bargeld haben müssen. Dazu zähle unter anderem, dass sie nicht genügend Bargeld vorhalten können, um Wechselgeld zurückzugeben, oder dass die Verwahrung großer Bargeldmengen konkrete Sicherheitsrisiken für sie birgt.

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Das Münzgesetz (§ 3 Abs. 1 Satz 2) besagt außerdem, dass niemand verpflichtet ist, Euro-Münzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Zudem müsse auch niemand mehr als 50 Münzen anzunehmen. Wird dir das Zahlen mit Bargeld bei Aldi, Lidl und Co. verweigert, kannst du in einem solchen Fall also nichts dagegen tun. Doch wie sieht es eigentlich bei beschädigtem Geld aus?



Das gilt für beschädigtes Geld

Dein Bargeld, mit dem du bei Aldi, Lidl und Co. bezahlst, ist oft schon seit einigen Jahren im Umlauf. Mit der Zeit kommt es schonmal zu Beschädigungen. Münzen könnten dann beispielsweise Verfärbungen oder Verschmutzungen aufweisen. Bei Scheinen sind teilweise sogar Risse zu erkennen. Grundsätzlich ist ein- oder durchgerissener Geldschein weiterhin als Zahlungsmittel zulässig, wie die Sparkasse berichtet.


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Die Voraussetzung: Es muss noch mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden sein. Die Risse können beispielsweise mit Klebeband gefixt werden. Es gibt aber einen Haken, denn „Händler oder Verkäufer können (…) selbst entscheiden, ob sie den reparierten Geldschein annehmen“, heißt es. Hast du Pech, wird er bei Aldi, Lidl und Co. ebenfalls abgelehnt. Grundsätzlich gibt es aber keinen Grund zur Sorge. „Auch beschädigtes, verwaschenes oder bemaltes Geld bleibt grundsätzlich gesetzliches Zahlungsmittel und ist meist weiterhin gültig“, erklärt die Sparkasse.