Ein Gericht erlässt eine Einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Ausgabe des Satiremagazins. Manipulierte Fotos von Benedikt XVI. nehmen „Vatileaks“-Affäre aufs Korn. Der „Titanic“-Chefredakteur antwortet mit Satire.
Bonn.
Erfolg für den Vatikan: Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Ausgabe des Satiremagazins „Titanic“ erlassen. Wie das Gericht bestätigte, darf „Titanic“ die Vor- und Rückseite der aktuellen Ausgabe nicht weiter verbreiten. Bei Zuwiderhandlung werde ein Ordnungsgeld verhängt. Das bedeutet aber nicht, dass die sich bereits im Handel befindlichen Hefte zurückgezogen werden müssen. Zuvor hatte das Vatikanische Staatssekretariat eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung beauftragt.
Die aktuelle Ausgabe des Frankfurter Magazins nimmt Bezug auf die „Vatileaks“-Affäre, bei der brisante interne Papiere aus dem Vatikan an die Öffentlichkeit gelangten. Die „Titanic“ zeigt unter der Überschrift „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“ ein Foto des grüßenden Papstes Benedikt XVI. mit einem mittels Bildmanipulation eingefügten Urinfleck auf der Soutane. Auf der Rückseite ist der Papst von hinten zu sehen mit einem ebenfalls eingefügten Kotfleck auf Gesäßhöhe und der Überschrift: „Noch eine undichte Stelle gefunden!“
„Limonade verschüttet“
„Titelbild und Rückseite der aktuellen Titanic-Ausgabe sind rechtswidrig. Sie verletzen den Heiligen Vater in seinen Persönlichkeitsrechten“, erklärte dazu der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. „Titanic“ überschreite damit jedes Maß an Zumutbaren: „Das hat bereits eine rechtliche Prüfung bestätigt.“ Aus diesem Grund sei das Magazin aufgefordert worden, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
„Titanic“-Chefredakteur Leo Fischer hatte zuvor in einer satirischen Reaktion auf der Internetseite des Magazins erklärt, der Titel zeige einen Papst, der nach Aufklärung der Spitzelaffäre „Vatileaks“ feiert und im Überschwang „ein Glas Limonade“ über seine Soutane verschüttet habe. Man hoffe nun auf ein persönliches Gespräch mit dem Heiligen Vater, „um das Missverständnis auszuräumen“, hieß es weiter. Die geforderte Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen.
„Titanic“ verbreitete zudem ein von Erzbischof Angelo Becciu vom Vatikanischen Staatssekretariat unterzeichnetes Schreiben an den Bonner Rechtsanwalt Gernot Lehr. Demnach beauftragt ihn der Papst, „gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorzugehen“.
Nicht der erste Ärger
Die „Titanic“ hatte bereits vor zwei Jahren Ärger wegen eines Titelbildes, das sich auf die Kirche bezog. Das Magazin hatte einen katholischen Geistlichen gezeigt, der in Schritthöhe vor Jesus am Kreuz kniet, der im Gesicht dunkelrot angelaufen ist. Das Heft griff damit die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche auf. Beim Presserat waren damals rund 200 Beschwerden eingegangen, die der Beschwerdeausschuss alle ablehnte. (we)