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Umstrittener Berliner „Volkslehrer“ nach Hetze im Netz fristlos gekündigt

Umstrittener Berliner „Volkslehrer“ nach Hetze im Netz fristlos gekündigt

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Darum sind die Reichsbürger gefährlich

Umstrittener Berliner „Volkslehrer“ nach Hetze im Netz fristlos gekündigt

Darum sind die Reichsbürger gefährlich

Die so genannte Reichsbürger-Bewegung umfasst mehrere Strömungen: von Verschwörungstheoretikern bis zu gewaltbereiten Rechtsextremen. Ihnen allen gemein ist jedoch die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als souveränem Staat.

  • Ein Berliner Gurndschullehrer wurde fristlos gekündigt
  • Der Grund: Er soll volksverhetzende Videos veröffentlicht haben
  • Nikolai K. will gegen die Kündigung vorgehen

Berlin. 

Beruflich unterrichtete er Grundschulkinder – und in seiner Freizeit veröffentlichte er Videos auf seinem Youtube-Kanal, die teilweise Verschwörungstheorien und Judenhetze enthalten. Hier haben wir bereits über den Fall den „Volkslehrer“ Nikolai N. berichtet. Nach seiner dienstlichen Freistellung wurde der Berliner Lehrer wegen seiner umstrittenen Internetvideos nun fristlos gekündigt.

Das entsprechende Kündigungsschreiben sei dem Lehrer Ende vergangener Woche zugegangen, hieß es aus der Senatsbildungsverwaltung am Montag. In der Begründung dazu hieß es: Der Mann habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer internen Anhörung nicht entkräften können.

Aufgrund der Videos bestünden „erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung“ des Lehrers, sagte eine Sprecherin der Behörde. Zuvor hatten Medien über die Kündigung berichtet.

Lehrer soll Reichsbürgern nahestehen

Der Lehrer für Musik und Sport war im Januar vom Dienst freigestellt worden, wie du hier nachlesen kannst. Außerdem hatte die Senatsbildungsverwaltung Anzeige gegen den Mann erstattet. Er betreibt einen Youtube-Kanal, in dem er sich selbst als „Volkslehrer“ bezeichnet.

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Der Vorwurf gegen Nikolai N.: Der Grundschullehrer soll in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen verbreiten und den sogenannten „Reichsbürgern“ nahestehen. Diese Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an, sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Nikolai K. will gegen Kündigung vorgehen

Zu seiner Freistellung hatte der Lehrer in einer E-Mail an seine „Freunde, Unterstützer und Beobachter“ geschrieben, ein Anwalt habe ihn zur Befragung durch seinen Arbeitgeber begleitet.

Im Fall einer Kündigung werde er „selbstverständlich öffentlich dagegen vorgehen“. Die Senatsbildungsverwaltung erklärte, der Lehrer habe die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen. (dpa/alka)