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Tod von „Sexy Cora“: Im OP fehlte offenbar vorgeschriebenes Personal

Tod von „Sexy Cora“: Im OP fehlte offenbar vorgeschriebenes Personal

Im Prozess um den Tod der Erotikdarstellerin „Sexy Cora“ vor zwei Jahren in der Hamburger Alster-Klinik ist am Montag auch Personalmangel zur Sprache gekommen. Während der Brustvergrößerung der 23-Jährigen habe keine sachkundige Hilfskraft im Operationssaal bereit gestanden, sagte die angeklagte Anästhesistin vor dem Hamburger Landgericht auf Nachfrage des Gutachters aus.

Hamburg (dapd). Im Prozess um den Tod der Erotikdarstellerin „Sexy Cora“ vor zwei Jahren in der Hamburger Alster-Klinik ist am Montag auch Personalmangel zur Sprache gekommen. Während der Brustvergrößerung der 23-Jährigen habe keine sachkundige Hilfskraft im Operationssaal bereit gestanden, sagte die angeklagte Anästhesistin vor dem Hamburger Landgericht auf Nachfrage des Gutachters aus. Eine solche Hilfskraft ist dem Sachverständigen zufolge jedoch vorgeschrieben. Die Medizinerin hatte nach eigenen Angaben so viel zu tun, dass sie darüber die Kontrolle wichtiger Vitalfunktionen vergaß.

So war die 56-Jährige nach eigenen Angaben neben ihrer Tätigkeit als Anästhesistin unter anderem auch für das Abdecken der Patientin und das Holen von medizinischem Gerät zuständig. Wegen dieser Aufgaben habe sie nicht die Zeit gehabt, die Vitalfunktionen der Patientin zu dokumentieren – „dazu bin ich nicht gekommen“. „Die Angeklagte hätte ohne eine Hilfskraft die Operation nicht einleiten dürfen und die Klinik hätte eine solche Hilfskraft vorhalten müssen“, kritisierte der Gutachter zu Prozessbeginn.

Am 11. Januar 2011 hatte die als „Sexy Cora“ bekannt gewordene Carolin Wosnitza bei ihrer vierten Brustvergrößerung einen Herzstillstand erlitten. Zwar konnte sie wieder belebt werden, trug aber schwere Hirnschäden davon. Neun Tage später starb sie an einer Hirnlähmung. Die Angeklagte räumte am Montag ein: Sie habe den Herzstillstand zu spät festgestellt und übernehme daher die Verantwortung für den Tod der Frau.

Als Grund für das späte Bemerken des Herzstillstandes nannte die Ärztin neben ihren vielen Aufgaben ein abgestelltes Alarmsignal an der Maschine zur Kontrolle der Vitalfunktionen. Dadurch habe sie die lebensbedrohliche Situation zunächst nicht bemerkt. Erst als die Patientin „sehr blass“ im Gesicht geworden sei, sei ihr die Lage klar geworden. „Das ist das, wozu ich mich bekenne“, sagte die Anästhesistin. Warum das Herz von Wosnitza plötzlich stehen blieb, könne sie sich nicht erklären.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin indes vor, sie habe ihre Patientin während einer Schönheitsoperation nicht richtig beatmet und damit den Herzstillstand verursacht. Auch die Reanimation sei nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Beide Anschuldigungen weist die Medizinerin, die seit dem Vorfall aus eigener Entscheidung nicht mehr als Ärztin arbeitet, zurück: „Die Beatmung funktionierte einwandfrei.“

Dagegen sprechen nach Angaben des Gutachters jedoch die äußerst schweren Hirnschäden der Patientin, die bereits kurz nach der Reanimation festgestellt wurden. „Die wahrscheinlichste Ursache für den Herzstillstand ist, dass die Beatmung nicht richtig funktioniert hat“, sagte der Sachverständige. Dafür spreche auch der gute gesundheitliche Zustand der Patientin vor der Operation.

In ihrer Stellungnahme wandte sich die Angeklagte auch an die Familie von Carolin Wosnitza. Bislang habe sie sich nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigen können, „weil man so etwas nicht entschuldigen kann“, sagte die Ärztin. Dann fügte sie an: „Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wieder gutzumachen – aber ich kann es nicht.“ Mit dem 5. Februar ist bislang lediglich ein Fortsetzungstermin vor Gericht angesetzt.

dapd