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„taff“-Moderator Thore Schölermann stellt sich in Sendung gegen die AfD – und hat jetzt die Medienaufsicht am Hals

„taff“-Moderator Thore Schölermann stellt sich in Sendung gegen die AfD – und hat jetzt die Medienaufsicht am Hals

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Thore Schölermann Foto: imago stock&people
  • „taff“-Moderator Thore Schölermann sprach sich in einer Sendung gegen die AfD aus
  • Danach wurde gegen ihn Beschwerde bei der Medienaufsicht eingereicht
  • Nun äußerte sich der Moderator auf Facebook

Berlin. 

Die Bundestagswahl steht kurv bevor – für viele Promis ein Anlass, ihre Fans zum Wählen zu animieren oder ihre eigene politische Position darzustellen. Auch „taff“-Moderator Thore Schölermann äußerte sich zu dem Thema – und hat damit die Medienaufsicht auf den Plan gerufen.

Wie er in einem Video erklärt, das er am Freitag auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte, habe er in der „taff“-Sendung vom vergangenen Dienstag gesagt: „Geht wählen, aber nicht die AfD!“. Daraufhin sei bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen ihn eingereicht worden.

Thore entschuldigt sich als Moderator – nicht aber als Privatperson

In dem Clip entschuldigt sich Schölermann in seiner „Funktion als Moderator von ProSieben und ,taff’ “, da er seine Neutralität in dem Moment aufgegeben hatte. Als Privatperson stehe er jedoch voll und ganz hinter seiner Aussage und ruft seine Fans noch einmal auf, nicht die AfD zu wählen.

Einigen Usern stößt das offenbar sehr sauer auf, der Moderator wird als „gut bezahlte Medien-Marionette“ und „Systemclown“ bezeichnet. Auch wird er der Hetze bezichtigt. Der überwiegende Teil der Kommentare ist jedoch positiv: Die Fans loben Thore für seinen Mut, sich öffentlich gegen die AfD zu stellen, und unterstützen seine Position.

Aussagen fallen wahrscheinlich unter Schutz der Meinungsfreiheit

Ob der Moderator für seine Aussage belangt wird, wird sich zeigen – wahrscheinlich ist es aber nicht. Die „Bild“ zitierte zu dem Thema eine Sprecherin der Medienanstalt: „Der Fall wird der­zeit von uns ge­prüft. Ganz grund­sätz­lich kön­nen wir aber sagen, dass Aus­sa­gen eines Mo­de­ra­tors im Rah­men eines Li­fes­tyle-Ma­ga­zins unter den Schutz der Mei­nungs­frei­heit fal­len.“ (lhel)