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Staatsanwalt fordert über 14 Jahre Haft für Detlef S.

Über 14 Jahre Haft für Detlef S. gefordert

Der Fall erinnert an den österreichischen Inzestfall „Fritzl“: Der 48-Jährige soll über viele Jahre zwei seiner Töchter schwer missbraucht haben und mit einer mehrere Kinder gezeugt haben.

Koblenz. 

Der Mann, der „die Seele seiner Kinder systematisch zerrissen hat“, soll lange Zeit nicht mehr in Freiheit. Vor dem Landgericht Koblenz forderte Staatsanwalt Thorsten Kahl am Montag vierzehneinhalb Jahre Haft für Detlef S. (48), der zwei seiner Töchter jahrelang sexuell missbraucht und mit einer acht Kinder gezeugt hatte. Außerdem beantragte er Sicherungsverwahrung. Der Mann war als deutscher „Fritzl“ durch die Medien gegangen.

Als emotionslos hatte der psychiatrische Gutachter den Angeklagten beschrieben, und so wirkte Detlef S. auch, als er den Antrag hörte. Unbeteiligt, ungerührt. Nur ein halbes Jahr war Kahl unter dem gesetzlich möglichen Höchstmaß von 15 Jahren Haft geblieben. Warum? „Weil auch sein von Reue und Einsicht nicht getragenes Teilgeständnis strafmildernd zu berücksichtigen ist“, hatte der Ankläger erklärt.

Mann verkauft Töchter auch an andere Männer

Sachlich, aber an Klarheit nicht zu überbieten hatte Kahl die Schuld des Angeklagten aufgelistet. Aus rechtlichen Gründen war zuvor die Zahl der Anklagepunkte von 350 auf 162 durch Einstellungen reduziert worden, aber auf diese Zahlen kommt es nicht unbedingt an. 20 Jahre lang hatte Detlef S. seine Kinder missbraucht, hatte in dem Westerwalddorf Fluterschen eine Mauer der Angst aufgebaut, um sich seine Familie gefügig zu machen. „Für Außenstehende ist das kaum zu erklären, kaum nachzuvollziehen“, zeigte Staatsanwalt Kahl die Grenzen des Verstehens auf.

Mit vier Stiefkindern, vier leiblichen Kindern und später sieben überlebenden Kindern mit seiner heute 28 Jahre alten Stieftochter Natascha hatte der Hartz-IV-Empfänger in Fluterschen in einem Einfamilienhaus zusammengelebt. Der Missbrauch begann, als die Stieftochter Natascha ihren zwölften Geburtstag feierte. Das Martyrium der leiblichen Tochter Jasmin begann an ihrem neunten Geburtstag. Jahrelang missbrauchte er sie, verkaufte sie auch an andere Männer. Bei dieser Prostitution sah er zu, auch als ein Mann beim ersten Mal den Widerstand der Tochter mit Gewalt brach. „Er saß daneben und drehte sich in aller Ruhe eine Zigarette“, charakterisierte Kahl ein ums andere Mal die Gefühllosigkeit des Angeklagten.

Jugendamt befragte Kinder

In seinem Plädoyer griff der Ankläger auch „Nebenaspekte des Verfahrens“ auf, die in der Öffentlichkeit eine große Rolle gespielt hatten. Was wusste die Mutter? Vom Missbrauch sei ihr nichts nachzuweisen, stellte er fest, weil die Kinder sie nicht belasten und sie selbst schweigt. Bei den Prügelattacken mit selbstgebastelter Lederpeitsche sei zwar klar, dass sie die Kinder oft festgehalten habe, diese Taten seien aber verjährt.

Die Rolle des Jugendamtes? Es sei leicht, jetzt mit den Fingern auf die Mitarbeiter des Jugendamtes zu zeigen. Denn mit dem heutigen Wissen wären sie sicher anders vorgegangen. Damals seien die Kinder aber oft vom Jugendamt befragt worden und hätten die Taten des Vaters strikt geleugnet. Er appellierte an alle Jugendämter, keine Scheu zu zeigen und sich früh an Polizei und Staatsanwaltschaft zu wenden.

Strafschärfend erinnerte er auch an das Leid der Opfer, die mit den „Folgen der Taten ein Leben lang zu tun haben werden“. Ihnen wünschte er, dass sie auf gute Therapeuten treffen werden.