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Schauspieler Martin Semmelrogge muss in Haft – mal wieder

Schauspieler Martin Semmelrogge muss in Haft – mal wieder

Der Schauspieler Martin Semmelrogge muss ins Gefängnis. Ein Gericht in Nürnberg verurteilte den 56-Jährigen am Mittwoch zu acht Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung. Semmelrogge musste sich in dem Prozess wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.

Nürnberg. 

Seine Biografie heißt „Das Leben ist eine Achterbahn“. Jetzt kann der Schauspieler Martin Semmelrogge ein weiteres Kapitel hinzuschreiben: Der 56-Jährige, bekannt etwa durch seine Rolle als „Schlucke“ im Kultfilm „Bang Boom Bang“ und wegen zahlreicher Eskapaden und Auftritten vor der Justiz, muss jetzt für acht Monate ins Gefängnis – mal wieder.

Mit Baseballmütze und schwarzer Rockerjacker betritt Martin Semmelrogge an der Seite seiner Frau das kleine Verhandlungszimmer am Amtsgericht Nürnberg. Der Schauspieler zückt sein Handy und macht ein Foto von den Dutzenden Fotografen, die ihn umlagern. „Schön, dass ihr alle da seid“, sagt er erst zu den Journalisten und dann noch einmal zu den vielen Zuhörern – als hätte er sie alle zu diesem Termin persönlich eingeladen. Dabei sind die meisten am Mittwoch gekommen, „um zu sehen, was der Semmelrogge jetzt schon wieder ausgefressen hat“, wie ein älterer Mann auf der Zuhörerbank meint.

Semmelrogge wurde mehrfach ohne gültigen Führerschein ertappt

Die Anklage lautet auf vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Semmelrogge droht eine mehrmonatige Haftstrafe. Denn der 56-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Trunkenheit am Steuer, Drogen, Unfallflucht – die Liste der Einträge aus dem Bundeszentralregister, die die Vorsitzende Richterin Dörthe Ebert vorträgt, ist lang. Im Alter von 15 Jahren ist Semmelrogge erstmals ohne Führerschein am Steuer ertappt worden. Seitdem sind 28 Straftaten dazu gekommen. Vor drei Jahren war Semmelrogge das Recht entzogen worden, mit seinem spanischen EU-Führerschein auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.

An das Fahrverbot gehalten hat sich der 56-Jährige allerdings nicht. Immer wieder erwischten ihn deutsche Polizisten am Steuer seines Wagens. So auch am 19. Januar 2012. Dafür hatte ihn das Amtsgericht Neuwied vor einem Monat zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 17. April 2012 wurde Semmelrogge auf der Autobahn 9 bei Allersberg erneut ertappt, als er von Düsseldorf aus zu seiner Frau nach Salzburg fahren wollte. Dies war der Grund für die neuerliche Anklage vor dem Amtsgericht in Nürnberg.

Semmelrogge gibt sich vor Gericht ahnungslos

Semmelrogge räumt in Nürnberg den Vorwurf zwar ein, gibt sich aber dennoch ahnungslos. „Ich dachte, ich habe vor drei Jahren lediglich ein Fahrverbot erhalten, das mittlerweile aufgehoben ist“, verteidigt er sich. Sein früherer Anwalt hätte ihm versichert, er dürfe wieder fahren. Er sei einem Irrtum aufgesessen. „Das hier ist kein Kabarett“, unterbricht Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg aber den Redefluss des Angeklagten. Semmelrogge habe gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis selbst Einspruch eingelegt. Der Einspruch sei aber abgelehnt worden. „Ihnen war damit sehr wohl bekannt, dass sie sich in Deutschland nicht ans Steuer setzen dürfen.“

Der Schauspieler gibt an, wegen der in Neuwied verhängten Haftstrafe seinen bisherigen Wohnsitz in Mallorca aufgegeben zu haben. Er lebe nun wieder in Deutschland. Um sich über Wasser halten zu können, habe er einen Job angenommen. 1000 Euro brutto würde er derzeit lediglich verdienen, mit 450.000 Euro sei er verschuldet. „Ich habe ein Darlehen aufgenommen, weil ich in Amerika mit einer Produktion neu durchstarten wollte“, sagt er. Dies müsse er nun wohl verschieben.

Das Amtsgericht Nürnberg fasst die Straftat auf der A9 und das Urteil aus Neuwied nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung zusammen. Noch im Gerichtssaal wird Semmelrogge der spanische Führerschein abgenommen. Frühestens in 18 Monaten, so das Urteil, kann Semmelrogge einen Antrag auf Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis stellen. Semmelrogge nimmt das Urteil gelassen: „Dann sperren sie mich eben ein, so komme ich wenigstens zur Ruhe und kann mir eine Pause gönnen“, sagt er. Ob der Schauspieler gegen das Urteil in Revision geht, lässt er zunächst offen. (dapd)