Veröffentlicht inPanorama

Oberbürgermeisterin darf nackt auf Gemälde gezeigt werden

Oberbürgermeisterin darf nackt auf Gemälde gezeigt werden

28408215--543x199.jpg
Foto: ddp

Dresden. 

Im Streit um ein Nacktgemälde hat Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) vor Gericht verloren. Das Bild, das Orosz weitgehend nackt und lediglich in rosafarbenen Strapsen und mit einer Bürgermeisterkette behängt zeigt, sei von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.

Das umstrittene Gemälde mit der nackt dargestellten Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) darf wieder gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hob am Freitag ein anderslautendes Urteil des Dresdner Landgerichts vom 3. Dezember auf. Aus Sicht des OLG ist das Bildnis von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das Gemälde der Künstlerin Erika Lust zeigt Orosz nur mit Strapsen bekleidet vor der umstrittenen Waldschlößchenbrücke im Ex-UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal.

Das Oberlandesgericht entschied, dass es sich bei dem Gemälde um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, das ohne Einwilligung verbreitet werden dürfe. Zwar seien auch bei solchen Bildnissen Grenzen gesetzt und es müsse zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Kunstfreiheit abgewogen werden. In diesem Fall fiel die Abwägung jedoch nun endgültig zugunsten der Künstlerin aus.

„Satirische Darstellung“

Die Vorsitzende Richterin sagte, das Bild sei eine „satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens“. Der Körper der Bürgermeisterin sei eine fiktionale Darstellung. Das Werk sei ein „Beitrag zum geistigen Meinungskampf und nicht als Schmähkritik oder Kundgabe von Missachtung anzusehen“.

In der Urteilsbegründung heißt es: Die Nacktheit von Orosz könne in diesem Kontext „ohne weiteres als allegorische Darstellung der Unmöglichkeit oder Unfähigkeit zur Abwendung des Verlustes des UNESCO-Welterbetitels verstanden werden“. Die Künstlerin greife malerisch ein Motiv wie in Andersens Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ auf und habe zum Ausdruck bringen wollen, dass die OB „nichts in der Hand habe“. Diese Aussage ist aus Sicht der Richter vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Das Dresdner Elbtal wurde im Juli 2009 wegen des Brückenbaus von der Welterbeliste gestrichen.

Zwar sei nachvollziehbar, dass sich Orosz in ihrem Schamgefühl und ihrer Autorität verletzt sehe, aber, so das Gericht, werde „weder ein Vorgang aus dem Sexualbereich dargestellt“ noch werde sie „in reißerischer Manier oder als Objekt männlicher Begierde zur Schau gestellt“. Zudem werde sie nicht ihrem Privatleben, sondern, symbolisiert durch die Amtskette, bei der Ausübung ihrer politischen Tätigkeit abgebildet.

Vergleich scheiterte

Das Landgericht Dresden hatte am 3. Dezember zugunsten der Klägerin Orosz entschieden, dass das Bild unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro weder im Original noch als Replikat nicht mehr öffentlich präsentiert werden darf. Lust hatte dagegen Berufung eingelegt. Erst in der vergangenen Woche war ein vom OLG angeregter Vergleich zwischen beiden Parteien gescheitert. Orosz hatte auf einem kompletten Verbot der Präsentation bestanden. Lust wollte zumindest nicht auf ihr Ausstellungsrecht verzichten.

Gegen das nun ergangene Urteil ist kein förmliches Rechtsmittel mehr möglich. Lust, die am Freitag persönlich ins Gericht gekommen war, zeigte sich nach der Urteilsverkündung „glücklich und sehr erleichtert“. Allerdings fügte sie hinzu, dass sie das Bild dennoch zunächst nicht auf ihre Internetseite stellen wolle, bis sich die Lage beruhigt, „aus Rücksicht auf die Gefühle der Oberbürgermeisterin“. Auch eine Ausstellung mit dem Bild, das bereits an einen Dresdner verkauft wurde, sei zunächst nicht geplant, sagte sie. Orosz war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. (ddp/afp)