Veröffentlicht inPanorama

Muttermilch-Werbung von Hipp für Gericht nicht irreführend

Muttermilch-Werbung von Hipp für Gericht nicht irreführend

Der Babynahrungsmittelhersteller Hipp hat einen Prozess um seine Werbung gewonnen. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte gegen das Unternehmen geklagt. Ihrer Meinung nach hatte Hipp in der Werbung für Baby Folgenahrung diese mit Muttermilch gleichgesetzt. Das Gericht wies die Klage ab.

Ingolstadt. 

Der Babynahrungsmittelhersteller Hipp darf weiterhin das Wort Muttermilch in seiner Werbung verwenden. Die Handelskammer des Ingolstädter Landgerichts wies am Dienstag eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb auf Unterlassung eines Slogans für Baby-Folgenahrung ab.

Der Verband hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch den Slogan „Nach dem Vorbild der Muttermilch“ sein Milchpulver mit echter Muttermilch gleichzusetzen. Der Richter argumentierte jedoch, Hipp orientiere sich bei der Produktentwicklung lediglich an Muttermilch. Daher sei die Werbung weder unlauter noch irreführend.

Bereits vor der Verhandlung hatte Hipp den Slogan in „Nach dem Vorbild der Natur“ geändert. Die Klägerseite hatte angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, falls die Klage am Landgericht abgewiesen werde. (dapd)