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Mit diesem dreisten Trick entging ein Raser einer Strafe – und das sogar legal

Mit diesem dreisten Trick entging ein Raser einer Strafe – und das sogar legal

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zu schnell fahrendes Auto auf einer Strasse in einem Herbstwald, gefaehrlicher Strassenbelag, Rutschgefahr, Deutschland, Bayern Car driving on a street in autumn, Germany, Bavaria BLWS474459 Copyright: xblickwinkel/allover/TPHx Foto: imago/blickwinkel
Straffrei trotz Raserei! Ein Mann aus Tübingen entging mit einem dreisten Trick einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot.

Stuttgart/Tübingen. 

Er war 60 Sachen zu schnell mit dem Auto unterwegs und kommt am Ende ohne Strafe davon – und das alles wegen eines dreisten Tricks. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte den Freispruch eines Mannes am Landgericht Tübingen am vergangenen Dienstag.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte die Prüfung veranlasst, weil sie den Mann der falschen Verdächtigung für schuldig hielt. Von einem drohenden Fahrverbot und einer Geldstrafe bleibt dieser nun verschont.

Deal mit Unbekannt

Als der Raser mit 180 statt den erlaubten 120 Kilometern pro Stunde auf einer Bundesstraße unterwegs war, wurde er von einem Blitzer erfasst. Dafür flatterte ihm ein Strafzettel ins Haus. Die Forderung: 480 Euro und ein Monat Fahrverbot.

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Statt seine Strafe anzutreten, suchte er sich daraufhin Hilfe im Internet und fand sie in einem Angebot von einer Person, die gegen eine Zahlung anbot, Fahrverbote zu übernehmen. Diese Person füllte schließlich den Anhörungsbogen des Mannes aus.

Erst später stellte sich heraus, dass die Person auf dem Bogen eine nicht existierende Person in Karlsruhe angab.

Verjährter Fall

Bis die Behörden das bemerkten, war die Raserei verjährt und der Mann konnte nicht mehr belangt werden. Und auch wegen falscher Verdächtigung nicht – denn dafür hätte er eine real existierende Person zu Unrecht belasten müssen. (dpa/alka)