Veröffentlicht inPanorama

Massenmörder Breivik fordert Milde und eine neue Playstation

Massenmörder Breivik fordert Milde und eine neue Playstation

2016-02-09T120709Z_779957617_GF10000301807_RTRMADP_3_NORWAY-BREIVIK.JPG
2016-02-09T120709Z_779957617_GF10000301807_RTRMADP_3_NORWAY-BREIVIK.JPG Foto: REUTERS
Der Massenmörder Anders Breivik hat den Staat Norwegen wegen unmenschlicher Haftbedingungen verklagt. Er fordert nun mildere Umstände.

Stockholm. 

Die einen halten es für ekelerregend, die anderen für rechtsstaatlich notwendig. Am kommenden Dienstag beginnt ein voraussichtlich viertägiger Prozess, weil der Utöya-Massenmörder Anders Behring Breivik (37) den Staat Norwegen wegen unmenschlichen Haftbedingungen verklagt hat. Wegen der großen Sicherheitsrisiken findet der Prozess direkt in der Turnhalle von Breiviks Hochsicherheitsgefängnis im Ort Skien rund 100 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Oslo statt.

Menschenrechte eingeklagt

Breivik sitzt in Isolationshaft und fordert den Umgang mit anderen Insassen. Zudem verlangt er einen unkontrollierten Briefkontakt mit der Außenwelt, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und eine neue Playstation, weil seine zu alt sei.

Vor allem die Isolationshaft sei für jemanden, der voraussichtlich lebenslänglich im Gefängnis sitzt, eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention, macht Breivik geltend. Er leide an „deutlichen psychischen Isolationsstörungen“, sagt sein Anwalt Oystein Storrvik. Breivik habe deshalb einen Teil seiner Lebenslust eingebüßt.

Telefon, Briefe und Hofgang

Die Strafvollzugsanstalt und die Anwälte des Staates Norwegen halten die Einwände für unbegründet. Breivik darf jeden Tag an die frische Luft, er darf eine Einkaufsliste abgeben und sein Essen selbst zubereiten und seine Kleider selbst waschen. Zudem hat er drei Zellen statt nur einer Zelle zur Verfügung, zwischen denen er sich frei bewegen darf. Eine nutzt er als Aufenthaltsraum. Die andere als Studierzimmer und die dritte für körperliches Training. Breivik hat Zugang zu einem Computer ohne Internetverbindung, einem Fernseher und einem älteren Modell der Playstation von Sony.

Zudem darf er telefonieren und Briefe verschicken und empfangen, wenn auch mit Überwachung und Einschränkungen. Zwar sei er völlig vom Rest der Anstalt und dem sozialen Leben der anderen Insassen isoliert, aber er dürfe private Besuche empfangen und habe täglich Umgang mit dem Anstaltspersonal, machen die Verantwortlichen des Strafvollzugs geltend. Auch dürfe er persönliche Briefe, die nichts mit seinem Terror zu tun hätten, uneingeschränkt empfangen und verschicken. Die Anstalt hatte Briefe nicht weitergeleitet, in denen Breivik, versuchte mit Gleichgesinnten ein Terrornetzwerk aufzubauen.

Haft hat nicht geschadet

Zum wohl wichtigsten Punkt, der Isolationshaft, bei dem Breivik gewisse, wenn auch nicht große, Chancen eingeräumt werden, heißt es von den Anstaltsärzten, dass diese Breivik nicht geschadet habe. Breivik hatte zwar „periodenweise klare Anzeichen von Instabilität“. Auch „anormales Verhalten“ wurde häufig beobachtet. Aber so sei er schon seit Beginn der Haftzeit gewesen. Mit der Isolation habe das nichts zu tun, so die Anstaltsärzte.

Kritik von Menschenrechtlern

Einige Menschenrechtler argumentieren nun, dass selbst Breivik in einem humanen Rechtsstaat wie dem norwegischen nicht bis an sein Lebensende isoliert in Haft sitzen könne. Dann könne man auch gleich die Todesstrafe wieder einführen. Ein Großteil der Norweger und vor allem die Angehörigen von Breiviks Opfern, empfinden den Prozess dahingegen als alptraumhafte Zumutung. „Wir haben den Leittragenden geraten, sich so weit wie möglich vor diesem Prozess abzuschirmen“, sagte Lisbeth Röyneland, die Vorsitzende des Opferverbandes, dem Sender NRK.

Breivik hatte im Sommer 2011 im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utöya 77 Männer, Frauen und Kinder umgebracht. Der Rechtsextremist wollte so die Sozialdemokraten für die Einwanderung von Muslimen nach Norwegen bestrafen, erklärte er später. 2012 wurde er zur norwegischen Maximalstrafe von 21 Jahren verurteilt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Haft nach 21 Jahren verlängert wird.