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Magazin „Konkret“ druckt Hakenkreuzkrawatte aufs Cover – Presse-Grossisten liefern Ausgabe nicht aus

Magazin „Konkret“ druckt Hakenkreuzkrawatte aufs Cover – Presse-Grossisten liefern Ausgabe nicht aus

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BERLIN, GERMANY - SEPTEMBER 12: Alexander Gauland, Leader of the Right wing AfD Party speaks at a session of the Bundestag following the parliamentary summer recess on September 12, 2018 in Berlin, Germany. Relations within the governing German coalition have once again become strained, this time due to comments made by German Interior Minister and Bavarian Christian Social Union leader Horst Seehofer following the recent murder of a German by refugees and the ensuing marches by right-wing supporters in the city of Chemnitz. (Photo by Michele Tantussi/Getty Images) Foto: Getty Images
  • Die Oktober-Ausgabe des Printmagazins „Konkret“ sollte ein kritischer Beitrag gegen Rechts werden
  • Das Cover-Foto bildete eine Krawatte mit Hakenkreuzen ab
  • Einige Pressegroßhändler wehrten sich daraufhin, das Magazin auszuliefern

Berlin. 

Die Monatszeitschrift „Konkret“ hat sich für ihre neueste Ausgabe mit der Titelzeile „Deutschlands Nazis. Die Schläfer erwachen“ ein Cover-Foto überlegt, das polarisiert: Es zeigt eine Krawatte mit Hakenkreuz-Symbolen.

Einige Pressegroßhändler haben daraufhin die Auslieferung der Oktober-Ausgabe des Magazins, das am 28. Oktober erscheinen sollte, behindert. Das teilte „Konkret“ in einer Mitteilung auf ihrer Website mit. Ein neues Cover-Bild soll die Ausgabe retten und finanzielle Einbußen kompensieren.

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Beschluss gegen Kritiker und Gegner

Den Anstoß, die Auslieferung des Magazins zu verhindern, gab die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Ihre Begründung lautete wie folgt: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation verstößt gegen § 86 a StGB. Für den politisch bewanderten, das Magazin nicht kennenden Beobachter ist nicht auf Anhieb eine eindeutige Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zu erkennen.“

Laut „Konkret“ richte sich die Empfehlung der Anwälte an die Pressegroßhändler „gegen Kritiker und Gegner von Nazis“.

Magazin druckt zweites Cover

Am 28. Oktober, dem geplanten Auslieferungstag der Ausgabe, beschlossen die Anwälte schließlich, das Magazin doch für den Verkauf freizugeben – überließen die Verteilung jedoch dem Ermessen der Pressehändler. Diese Entscheidung führte laut der Zeitung „taz“ dazu, dass das Magazin nicht wie geplant an allen Kiosken erhältlich war.

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Die Leitung von „Konkret“ reagierte darauf mit einer Alternative: „Wir haben in unserer Not noch eine zweite Titelseite zum Überkleben an den Handel geschickt – ohne Hakenkreuze“, erklärte das Magazin in seiner Mitteilung. Ab dem 5. Oktober soll die Oktober-Ausgabe nun auch wirklich in allen Verkaufsstellen erhältlich sein.

Vorfall bedroht Verlag und Magazin

Einen finanziellen Schaden bedeutet die Angelegenheit für das Printmagazin allerdings trotzdem. „Den Verlag bedroht dieses Verbot in seiner Existenz“, heißt es von „Konkret“. Das Magazin ruft Leser zur Unterstützung auf. (alka)