Magazin „Konkret“ druckt Hakenkreuzkrawatte aufs Cover – Presse-Grossisten liefern Ausgabe nicht aus
Die Oktober-Ausgabe des Printmagazins „Konkret“ sollte ein kritischer Beitrag gegen Rechts werden
Das Cover-Foto bildete eine Krawatte mit Hakenkreuzen ab
Einige Pressegroßhändler wehrten sich daraufhin, das Magazin auszuliefern
Berlin.
Die Monatszeitschrift „Konkret“ hat sich für ihre neueste Ausgabe mit der Titelzeile „Deutschlands Nazis. Die Schläfer erwachen“ ein Cover-Foto überlegt, das polarisiert: Es zeigt eine Krawatte mit Hakenkreuz-Symbolen.
Einige Pressegroßhändler haben daraufhin die Auslieferung der Oktober-Ausgabe des Magazins, das am 28. Oktober erscheinen sollte, behindert. Das teilte „Konkret“ in einer Mitteilung auf ihrer Website mit. Ein neues Cover-Bild soll die Ausgabe retten und finanzielle Einbußen kompensieren.
Beschluss gegen Kritiker und Gegner
Den Anstoß, die Auslieferung des Magazins zu verhindern, gab die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Ihre Begründung lautete wie folgt: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation verstößt gegen § 86 a StGB. Für den politisch bewanderten, das Magazin nicht kennenden Beobachter ist nicht auf Anhieb eine eindeutige Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zu erkennen.“
Laut „Konkret“ richte sich die Empfehlung der Anwälte an die Pressegroßhändler „gegen Kritiker und Gegner von Nazis“.
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Die Leitung von „Konkret“ reagierte darauf mit einer Alternative: „Wir haben in unserer Not noch eine zweite Titelseite zum Überkleben an den Handel geschickt – ohne Hakenkreuze“, erklärte das Magazin in seiner Mitteilung. Ab dem 5. Oktober soll die Oktober-Ausgabe nun auch wirklich in allen Verkaufsstellen erhältlich sein.
Vorfall bedroht Verlag und Magazin
Einen finanziellen Schaden bedeutet die Angelegenheit für das Printmagazin allerdings trotzdem. „Den Verlag bedroht dieses Verbot in seiner Existenz“, heißt es von „Konkret“. Das Magazin ruft Leser zur Unterstützung auf. (alka)