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Leichen-Tourismus: Deutsche schaffen ihre verstorbenen Angehörigen zum Verbrennen ins Ausland

Leichen-Tourismus: Deutsche schaffen ihre verstorbenen Angehörigen zum Verbrennen ins Ausland

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Religion, death and dolor - mortician on funeral with urn Foto: Getty Images/iStockphoto
  • Die Urne mit dem Großvater auf dem Kaminsims kommt in vielen Filmen vor, ist aber in Deutschland verboten
  • Abhilfe schafft die Bestattung im benachbarten Ausland
  • Aber wie läuft der Asche-Schmuggel ab?

Berlin. 

In Deutschland müssen Verstorbene in der Erde vergraben werden, auch wenn die Gesetzeslage im Detail je nach Bundesland ein wenig unterschiedlich ist. Wer sich seine Liebsten lieber in der Urne auf den Kaminsims, oder sie zu einem Diamanten gepresst ins Regal stellen will, weicht auf das benachbarte Ausland aus.

Er erhalte jede Woche Anfragen für Feuerbestattungen in den Niederlanden, erklärt der Bestatter Heinrich Altendeitering aus dem grenznahen Wietmarschen gegenüber der niederländischen Zeitung „De Gelderlander“.

Der Asche-Schmuggel der Deutschen

Altendeitering arbeitet mit dem rund 40 Kilometer entfernten Krematorium De Lariks in Hardenberg (Overijssel) zusammen. Das Krematorium bietet mittlerweile eine deutschsprachige Broschüre an – für die internationale Kundschaft.

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Die Zeitung „De Gelderlander“ schreibt, dass die Deutschen die Asche über die Grenze „schmuggeln“. Aber der Vorgang ist eher eine aschgraue Grauzone: Die Bestatteten fallen unter die niederländische Gesetzgebung. Danach können die Hinterbliebenen die Asche der Verstorbenen nach einem Monat abholen und selbst darüber verfügen.

Bestattung in der Erde bleibt Pflicht

Für die Bestattung müssen sie ihre verstorbenen Angehörigen auch nicht im eigenen Kombi ins Nachbarland karren, das wird alles ganz professionell erledigt. Den Rücktransport müssen sie allerdings selbst besorgen, oder sich die Asche schicken lassen.

Das deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, Bestattungen werden allerdings immer ausgefallener. Die Bremer Bürgerschaft erlaubte 2015, dass die kremierten Verstorbenen auch im heimischen Garten ausgestreut werden können. Was in Deutschland bleibt, ist die Pflicht die Liebsten in der kalten feuchten Erde zu vergraben. (dahe)