Der Gerichtsstreit endete mit einem Vergleich: Die Chefin eines Piercing-Studios muss einer Dreijährigen 70 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Mädchen wünschte sich Ohrlöcher, ihre Eltern kamen dem Wunsch nach. Möglicherweise ist das letzte Wort in dem juristischen Streit noch nicht gesprochen.
Berlin.
Der juristische Streit um Schmerzensgeld für eine Dreijährige wegen gesundheitlicher Beschwerden nach dem Stechen von Ohrlöchern ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg einigten sich die streitenden Parteien am Freitag darauf, dass die Inhaberin des Piercing- und Tattoo-Studios an das Mädchen 70 Euro für dessen „Sparschwein“ zahlt.
Ob der Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, blieb noch offen. Der Vorsitzende Richter kündigte nach der Verhandlung an, den Fall „wahrscheinlich“ an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Bezugnehmend auf das sogenannte Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln hatte der Richter vor dem Prozess mitgeteilt, er werde prüfen, inwiefern sich die Beteiligten, also auch die Eltern des Kindes, der Körperverletzung strafbar gemacht haben. Aus seiner Sicht ist es „zweifelhaft“, ob das Ohrlochstechen dem Kindeswohl diente.
Das Mädchen hatte sich nach Angaben der Eltern zum Geburtstag die Ohrlöcher gewünscht. Stellvertretend für die Minderjährige hatten Mutter und Vater die Inhaberin des Tattoo-Studios auf Schmerzensgeld verklagt, weil die Tochter bei der Prozedur Schmerzen erlitten und noch Tage später traumatische Reaktionen gezeigt hätte. (dapd)