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Jagd auf Katzen sorgt in Niedersachsen für heftigen Streit

Jagd auf Katzen sorgt in Niedersachsen für heftigen Streit

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Wildkatze mit Beute: Ein Behördenaufruf zur Jagd auf wildernde Katzen erntet Kritik. Foto: Marc Tirl/Archiv
Auf Borkum und Langeoog sollen Jäger Katzen schießen, um gefährdete Vogelarten zu schützen – das treibt die Tierschützer natürlich auf die Barrikaden. Allerdings dürfen Katzen bundesweit unter bestimmten Bedingungen geschossen werden.

Wilhelmshaven. 

Ihr Aufruf zur Jagd auf wildernde Katzen hat der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer heftige Kritik eingetragen. Nach Protesten von Tierfreunden versuchte die Parkverwaltung am Mittwoch, die Wogen zu glätten. „Keine Katze wird wahllos getötet“, erklärten die Behörde und die Inselgemeinde Borkum. Zum Schutz gefährdeter Wiesenvögel auf Borkum und Langeoog müssten die Beutegreifer aber reduziert werden – neben Ratten und Igeln eben Katzen. So sehe es das vom Land Niedersachsen und der EU initiierte Projekt Life vor.

Katzen sind nach Angaben des Ornithologen Peter Berthold eine der größten Gefahren für den Erhalt der Artenvielfalt bei Vögeln. Deshalb fordert der langjährige Leiter der Vogelwarte am Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell am Bodensee eine „ökologische Ausgleichssteuer“ für Katzenhalter. Natur- und Tierschützer halten eine solche Zwangsabgabe für das falsche Instrument.

Katzen rotten Vogelarten aus

„Die Eingriffe von Katzen in die Tierwelt sind substanziell“, sagt der 74-Jährige, der auf eine Anfang des Jahres im Online-Journal „Nature Communications“ veröffentlichte US-Studie verweist. „Sie können in der Lage sein, beträchtliche Populationen ohne weiteres auszurotten. Für das Aussterben von bisher 33 Vogelarten weltweit sind wesentlich Katzen verantwortlich.“

Geschützt werden sollen mit der Aktion auf Borkum europaweit gefährdete Vögel wie Uferschnepfe, Wachtelkönig oder Rotschenkel. Es sei auch sonst gängige Praxis, wildernde Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen. Eine gesonderte Genehmigung müsse nicht erteilt werden. Und das gilt bundesweit: Jäger dürfen laut Bundesjagdgesetz Hunde und Katzen töten, wenn es dem Schutz des Wildes dient.

Erlaubnis zum Abschuss ab 300 Meter Entfernung zum nächsten Haus

Für viele Bodenbrüterarten sei der Schutz vor Beutegreifern wie Füchsen oder verwilderten Hauskatzen überlebenswichtig, sagte der Sprecher der Landesjägerschaft, Florian Rölfing. „Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, so gehen die Jäger dabei äußerst zurückhaltend vor“, betonte Rölfing. Vor allem bei Hunden werde das Recht nur in seltenen Ausnahmen genutzt. „Schließlich sind viele Jäger selbst Hundebesitzer.“

In Niedersachsen dürften Katzen erschossen werden, wenn sie sich weiter als 300 Meter vom nächsten Wohngebäude entfernt haben, bestätigte Rölfing.

Bei dem aktuellen Projekt gehe es nur um streunende und verwilderte Katzen in den Inseldünen, betonen die Organisatoren. Verwechslungsgefahr mit den streng geschützten Wildkatzen bestehe an der Küste nicht.

Der Deutsche Tierschutzbund und dessen Landesverband Niedersachsen sprachen sich am Mittwoch gegen die Tötung freilebender Katzen aus. Die Verantwortlichen sollten die Tiere stattdessen leben fangen und dann kastrieren, damit sie sich nicht vermehren. (dpa)