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Heiße Blicke, Küsse, Sex – gerne mit dem Kollegen

Heiße Blicke, Küsse, Sex – gerne mit dem Kollegen

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Foto: imago stock&people
Beziehungen am Arbeitsplatz sind beliebt. Jeder fünfte Berufstätige hat sich schon mal auf einen Kollegen eingelassen. Wie sieht so etwas rechtlich aus? Der Anwalt sagt: „Eine Firma kann so etwas nicht verbieten.“

Ruhrgebiet. 

Erst die Arbeit, dann das Vergnügen – klingt vernünftig. Also langweilig. Es geht auch anders. Aufregend. Warum nicht Arbeit und Vergnügen verbinden? Knutscherei am Kopierer, ein Küsschen im Besprechungsraum. Liebe am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit.

Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Gewis hatte jeder fünfte Berufstätige schon einmal eine Beziehung im Job. Jeder Vierte davon hat sogar einen der Kollegen geheiratet.

Alles beichten?

Aber was tun, wenn – tock, tock – das Herz klopft? Wenn man am Arbeitsplatz seinen Arbeitsschatz gefunden hat. Genießen und schweigen oder dem Chef alles beichten (sofern er nicht ohnehin selbst eine Hauptrolle spielt)? Kann die Liebe im Büro vielleicht arbeitsrechtlich problematisch werden?

Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat ein deutliches Zeichen gesetzt, das ganz ohne Urteil und Paragraphen auskommt: Er hat sich einfach selbst mal intensiver umgeschaut und war von seinem Umfeld richtig angetan. Und schon hat er seine Vorzimmerdame geheiratet. Die wechselte vom Bürostuhl geradewegs ins Ehebett.

„Eine Firma kann so etwas nicht verbieten oder gar vertraglich unterbinden. Das wäre ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht“, sagt der Essener Rechtsanwalt Volker Schröder.

Wenn’s plötzlich aus ist

Problematisch werde die ganze (Beziehungs-) Kiste nur dann, wenn die Arbeit da­runter leidet. Wenn der Mitarbeiter während der Arbeitszeit seine Energie also in die Zweisamkeit mit der attraktiven Kollegin steckt. Wenn er lieber ihre Bluse als seine Dienst-Mails öffnet. Oder wenn’s aus ist, und man sich plötzlich unversöhnlich ge­genübersitzt und streitet.

„Wer seine Arbeitskraft auf diese Weise verschleudert, kann sehr wohl abgemahnt oder in eine andere Abteilung versetzt werden“, warnt Schröder. Genau genommen müssten sich Mitarbeiter für die Dauer ihrer Zuwendung also ausstempeln, falls sie gar nicht mehr an sich halten können. Damit keine wertvolle Arbeitszeit verloren geht.

Einige Chefs sehen es aber sogar durchaus gerne, dass ihre Mitarbeiter sich so gut verstehen. Wenn die Arbeit Lust auf mehr macht. „Ich befürworte das. Es stärkt doch die Bindung zum Betrieb“, sagt Ulrich Froese, Geschäftsführer der Augusta Kranken-Anstalt in Bochum.

Apothekerin mit Arzt, Krankenschwester mit Arzt

Konstellationen gibt es in seinem Haus einige: Apothekerin mit Arzt, Krankenschwester mit Arzt, Ärztin mit Arzt . . . „Ich unternehme dagegen nichts. Im Grunde geht es mich noch nicht einmal etwas an“, sagt Froese. Aber es komme vor, dass Beteiligte auf eigenen Wunsch die Station wechseln. Um Tratsch und bösen Worten der Kollegen vorzubeugen.

Anwalt Volker Schröder sagt, dass es aus rechtlicher Sicht völlig egal ist, ob die Mitarbeiter untereinander anbandeln oder ob ein Liebender aus einer anderen Hierarchiegruppe, nennen wir ihn Chef, mitmacht. Aber Schröder warnt: „Wenn es aus ist, sitzt der Chef am längeren Hebel.“ Dann folgt dem Abschied von der Liebe womöglich auch der Abschied vom Job.