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Hartz-4-Empfänger macht zwei Monate Urlaub auf Mauritius – jetzt verklagt er das Jobcenter

Hartz-4-Empfänger macht zwei Monate Urlaub auf Mauritius – jetzt verklagt er das Jobcenter

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Auf Mauritius hat es sich ein Hartz4-Empfänger gut gehen lassen. Foto: imago/imagebroker

Ein Hartz-4-Empfänger hat vor dem Sozialgericht München gegen das Jobcenter geklagt. Ihm wurden die Leistungen gekürzt, dagegen wollte der 62-Jährige vorgehen. Doch er scheiterte. Denn der Grund für die Kürzungen sei absolut berechtigt, so das Gericht.

Ein 62-jähriger Arbeitsloser aus München bezieht Hartz 4 vom Jobcenter. Das bedeutet, er darf sich maximal drei Wochen im Jahr von seinem Wohnungsort entfernen und das auch nur, wenn das Jobcenter dies genehmigt.

Hartz-4-Empfänger verklagt Jobcenter wegen Kürzungen: Dabei war er wochenlang im Urlaub auf Mauritius

Doch das hat den Mann nicht daran gehindert, mehrere Wochen in den Urlaub zu fliegen. Unter anderem in ein absolutes Traumziel, wo manche Arbeiter einige Zeit für sparen müssen, um es sich leisten zu können: Mauritius.

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Zweimal soll er zu der Insel geflogen sein, einmal ganze sieben Wochen dort verbracht haben.

Für das Gericht unerklärlich, wie der Mann sich solche Urlaube leisten konnte

Für die Richter und auch die Mitarbeiter des Jobcenters unerklärlich, wie der Focus berichtet.

Es sei absolut unverständlich, wie jemand, der Hartz 4 beziehe, mal eben in den Urlaub nach Mauritius fliegen könne. Der Fall werfe Fragen nach der Bedürftigkeit des Mannes auf.

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Mann gab an, dass es sich um Reisen zur Weiterbildung gehandelt haben soll

Der 62-Jährige gab an, dass er wegen Weiterbildungen nach Mauritius fliegen musste. Er ist Schauspieler und sei zu Akquisetätigkeiten dorthin geflogen. Hinzu kamen auch noch zwei weitere Reisen nach Hamburg und Berlin. Erst später gab er zu, dass es Urlaubsreisen gewesen sein.

Es ging um 1481,20 Euro, die das Jobcenter von November 2016 bis Januar 2017 einbehalten hatte. In diesem Zeitraum war der Münchner mehrfach gereist.

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Kontoauszüge überführten Hartz4-Empfänger schließlich

Der Hauptgrund für die verlorene Klage: Der Mann hatte Kontoauszüge eingereicht, die größtenteils geschwärzt gewesen sind. Doch das zu seinem Pech nur unzureichend. So konnte das Gericht erkennen, dass Geld unter anderem in Hamburg, Berlin und auf Mauritius abgehoben wurde.

Die Kürzungen bleiben bestehen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fb)