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Geweihsammler machen sich strafbar

Geweihsammler machen sich strafbar

Spaziergänger sollten im Wald gefundene Hirschgeweihe nicht mit nach Hause nehmen. Wer dies tue, mache sich strafbar, sagte ein Sprecher der Thüringer Landesforstverwaltung der Nachrichtenagentur dapd: „Dabei handelt sich schlicht um Wilderei“. Ab Ende Februar werfen alljährlich auch im Freistaat die Hirsche ihr Geweih ab…

Erfurt (dapd-lth). Spaziergänger sollten im Wald gefundene Hirschgeweihe nicht mit nach Hause nehmen. Wer dies tue, mache sich strafbar, sagte ein Sprecher der Thüringer Landesforstverwaltung der Nachrichtenagentur dapd: „Dabei handelt sich schlicht um Wilderei“. Ab Ende Februar werfen alljährlich auch im Freistaat die Hirsche ihr Geweih ab – dann seien verstärkt Kundige unterwegs, um das abgeworfene Gehörn zu sammeln, sagte er weiter. Damit störten die Sammler die Tiere in einer empfindlichen Phase: „Am Ende des Winters ist das Rotwild am stärksten ausgemergelt. Die Tiere brauchen jetzt Ruhe“.

Warum die Tiere überhaupt alljährlich zum Frühjahrsbeginn ihr Geweih abwerfen, sei den Biologen nach wie vor ein Rätsel: Denn der Vorgang koste die Tiere viel Energie, von der sie gerade am Ende des Winters am wenigsten besäßen, sagte der Sprecher. Etwa zwei bis drei Wochen dauere – je nach Witterung – die Phase, in der das Rotwild das Gehörn abwirft.

Fest steht aber, dass die Geweihe dann für viele Sammler attraktiv scheinen. Denn vor allem in Regionen mit für das Wild günstigen Lebensbedingungen wie dem Thüringer Wald können die Tiere einen imposanten Kopfschmuck ausbilden. Bis zu vier Kilo schwer könnten die Stangen werden, sagte der Sprecher. Allerdings ist meist nur eine Hälfte des Kopfschmuckes des Wilds aufzufinden: Denn normalerweise verlieren die Tiere den Angaben zufolge die beiden Stangen mit einigem zeitlichem Abstand und an unterschiedlichen Orten. Bis zum Ende des Sommers ist dann ein neues Geweih nachgewachsen.

Forstverwaltung warnt vor „ungesetzlichen Handlungen“

Die Sammler hält das nicht davon ab, gezielt nach den Trophäen zu suchen. Sie durchkämmen zu dieser Jahreszeit häufig regelrecht die Wälder – und stören damit das empfindliche Wild, wie der Sprecher sagte. Besonders problematisch sei, dass häufig gezielt an Fütterungsstellen gesucht werde und damit die Tiere verschreckt würden.

Aber nicht nur aus reiner Tierliebe ist davon abzuraten, sich auf die Suche nach abgeworfenen Geweihen zu begeben. Denn das Sammeln ist eine „ungesetzliche Handlung“, wie der Sprecher betonte: „Die Stangen sind Eigentum desjenigen, der in dem Gebiet das Jagdrecht innehat“. Sie mitzunehmen sei schlicht Wilderei.

Wer als Spaziergänger zufällig einen solchen Fund mache, solle am besten „weitergehen und die Stangen liegenlassen“. Die Wahrscheinlichkeit auf Waldwegen auf abgeworfene Geweihe zu stoßen sei aber ohnehin „eher gering“.

Wer darüber hinaus das Thüringer Wild schonen will, für den gibt es derzeit im Wald einige einfache Regeln: So gilt es noch mehr als sonst, auf den markierten Wegen und Loipen zu bleiben – und sich einigermaßen ruhig zu verhalten, wie der Sprecher sagte: Wichtig sei es, „nicht mit großem Geschrei durch die Wälder“ zu gehen.

dapd