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Gerichtsurteil: Sexualstraftäter wird chemisch kastriert

Gerichtsurteil: Sexualstraftäter wird chemisch kastriert

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THEMENBILD - Detailaufnahme einer Medizinischen Einwegspritze, aufgenommen am 03. Maerz 2018 in Oesterreich // Detail view of a disposable medical syringe, Austria on 2018/03/03. *** THEME IMAGE Detail view of a disposable medical syringe taken on 03 March 2018 in Austria Detail view of a disposable medical syringe Austria on 2018 03 03 PUBLICATIONxNOTxINxAUT EX_FEI Foto: imago/Eibner Europa
In Berlin fiel am Dienstag das Urteil im Prozess um einen Sextäter. Er wurde zu Haft verurteilt – und unterzieht sich einer chemischen Kastration.

Berlin. 

Das Berliner Landgericht hat am Dienstag den 51-jährigen Putzmann einer Grundschule in Berlin-Pankow verurteilt, nachdem der vorbestrafte Sextäter im vergangenen Jahr eine Englisch-Lehrerin zum Geschlechtsverkehr nötigte.

Wie die „B.Z.“ berichtet, wurde der Mann aus Berlin-Hellersdorf wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr sowie zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Außerdem werde ihm alle drei Monate eine Depotspritze verabreicht, die seinen Sexualtrieb unterdrückt. Solche Maßnahmen kommen bei Sexualstraftätern öfter zum Einsatz – allerdings nur, wenn die Täter zustimmen.

Vorangegangene Verurteilung

Seit Dezember 2016 war der Mann in der Berliner Grundschule als Putzkraft tätig. Im Mai 2017 fiel er über die 46-jährige Englisch-Lehrerin her und vergewaltigte sie. Laut „B.Z.“ stellte der Mann seine Tat später als epileptischen Anfall dar.

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Der 51-Jährige war schon einmal wegen Vergewaltigung in Haft. 2004 bis 2014 saß er im Maßregelvollzug. Als er sich danach um eine Stelle bei der Reinigungsfirma bemühte, musste er kein Führungszeugnis vorlegen.

Gewaltfantasien kehrten zurück

Die Therapeuten seien vor seiner Freilassung mit dem Straftäter zufrieden gewesen, er sei regelmäßig zur Therapie erschienen. Der Täter selbst sagte im Prozess aus, die Gewaltfantasien seien mit seiner Freilassung zurückgekehrt. Im Oktober 2015 seien den Sexualtrieb dämpfende Medikamente „aus gesundheitlichen Gründen“, so im Urteil, abgesetzt worden. (alka)