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Eierwerfern zu Halloween drohen drastische Strafen

Eierwerfern zu Halloween drohen drastische Strafen

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Halloween in Frankfurt/Main Foto: dpa
Süßes, sonst gibt’s Saures: Die Liste der Streiche, die Halloween-Fans ihren Mitmenschen spielen, ist lang. Einige sind harmlos, andere können sehr gefährlich werden. Wer beispielsweise rohe Eier nicht nur auf Häuser, sondern auf fahrende Autos wirft, der muss im schlimmsten Fall ins Gefängnis.

Essen. 

An Halloween erlauben sich vor allem Kinder und Jugendliche gerne den ein oder anderen bösartigen Streich. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt. Das beliebte Eierwerfen beispielsweise auf Häuser kann als Sachbeschädigung ausgelegt und entsprechend bestraft werden. Noch drastischere Konsequenzen drohen Halloween-Fans, die Eier auf fahrende Fahrzeuge werfen.

Fliegende Eier können nicht nur Autofahrer gefährden. An Halloween werde erfahrungsgemäß auch der Öffentliche Nahverkehr zur Zielscheibe, sagt Peter Meintz, Sprecher des ADAC Westfalen. Im vergangenen Jahr warfen Unbekannte in Wuppertal Eier auf einen Busfahrer und verletzten ihn dabei so schwer, dass er seine Fahrt nicht fortsetzen konnte.

Es drohe aber nicht nur Gefahr, wenn Fahrer direkt getroffen werden: „Ein zersprungenes Ei auf der Windschutzscheibe kann einem Autofahrer die Sicht nehmen. Oder er erschreckt sich beim Aufprall so sehr, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert“, warnt Verkehrsexperte Meintz vor den möglichen Folgen eines unbedachten Wurfs an Halloween.

Bei Unfällen drohen Verursachern drastische Strafen

„Die rote Linie zwischen grobem Unfug und einer Straftat ist schnell überschritten“, sagt auch Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC. Die Verantwortlichen können wegen Sachbeschädigung oder Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Eierwerfer, die sogar einen Unfall verursachen, müssten mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen, warnt Verkehrsjurist Schäpe: „Auch eine Strafverfolgung wegen Fahrlässiger Tötung ist in Extremfällen denkbar.“ Bei einer Verurteilung drohen erzieherische Maßnahmen für Jugendliche, Geldstrafen oder sogar Haftstrafen, so Schäpe. Gleiches gelte für das Ausheben von Gullideckeln.

Ob die Erziehungsberechtigten den entstandenen Schaden bezahlen müssen, hänge von der Haftung ab, sagt Eva Becker, vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Kinder sind erst ab sieben Jahren deliktfähig. Ob sie allerdings tatsächlich selbst haften, richtet sich laut Becker „nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls“. An Halloween haften meist die Eltern – entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist.

Eierwerfer nahmen Busse und Bahnen in Duisburg ins Visier

Im Bus- und Bahnverkehr hätten Eierwürfe bislang nicht zu Unfällen geführt, berichten die Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet. Dennoch hatte der ÖPNV in Duisburg schon mit Problemen an Halloween zu kämpfen. 2011 flogen zahlreiche Eier auf Busse und Bahnen, berichtet Anamaria Preuss von der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG): „Damals wurden nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Busfahrer durch offene Türen und Seitenfenster beworfen, ein Kollege hatte danach Nasenbluten.“

Im gleichen Jahr rief die DVG die Kampagne „Null Toleranz“ gegen Gewalt, Alkoholmissbrauch und Vandalismus in Bussen und Bahnen ins Leben. Das habe auch an Halloween Wirkung gezeigt: „Weil nun ganzjährig verstärkt Sicherheitsbeamte mitfahren, hatten wir 2012 kaum noch Probleme mit Eierwerfern“, so Sprecherin Anamaria Preuss.

Eier-Attacke auf einen Nachtbus in Bochum

In Bochum bewarfen Jugendliche im vergangenen Jahr einen Nachtbus mit einem Dutzend Eier, und flüchteten unerkannt. „Das ist der einzige Vorfall, der den Kollegen in der Leitstelle im Gedächtnis geblieben ist“, sagt Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. An Halloween befördere man durch die zahlreichen Veranstaltungen zwar mehr Fahrgäste, eine besondere Gefahr für den Personenverkehr durch Streiche sei jedoch nicht erkennbar.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen auch die Verkehrsbetriebe in Dortmund, Essen und Düsseldorf. In der Landeshauptstadt sei das Problem nicht bekannt, hieß es seitens der Rheinbahn. Ebenso in Dortmund: „Für uns ist das bislang kein Thema“, so Bernd Winkelmann, Sprecher der Dortmunder Stadtwerke (DSW21). Auch bei der Essener Verkehrs-AG (Evag) seien Wurfattacken auf Busse und Bahnen kein Problem, hieß es aus der Leitstelle.

Bewerfen von Häusern ist kein Dummejungenstreich

Was im Verkehr nicht erlaubt ist, gelte auch für parkende Autos und Häuser, sagt Jurist Schäpe. „Wer diese mit Eiern und sonstigen Gegenständen bewirft, gefährdet für gewöhnlich niemanden, ein Dummejungenstreich ist das dennoch nicht.“ Auch hier könnten Eltern verpflichtet werden, die Kosten für die Reinigung oder die entstandenen Schäden zu übernehmen. (mit dpa)