Ehrmann droht Niederlage mit „Monsterbacke“-Werbung
Wer den Quark „Monsterbacke“ isst, nimmt eine Menge Zucker zu sich. Dass die Hersteller-Firma Ehrmann trotzdem den Genuss des Quarkes mit dem „täglichen Glas Milch“ verglich, sollte verboten werden. So sieht es der Anwalt des Europäischen Gerichtshofes Wathelet, der die Angabe für irreführend hält.
Luxemburg.
Im Streit um die womöglich irreführende Werbung für den Kinderquark Monsterbacke droht der Molkerei Ehrmann eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Werbung, wonach der zuckerhaltige Quark „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ sei, verstößt nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Melchior Wathelet gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmitteln, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte.
Die im Ausgangsverfahren klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Quarkslogan für irreführend, weil auf der Verpackung nicht auf den gegenüber Milch erheblich höheren Zuckergehalt hingewiesen werde. Der BGH wollte vom EuGH nun wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen musste.
Generalanwalt Wathelet ist dieser Auffassung und hob in seinen Schlussanträgen hervor, die Werbung sei eine gesundheitsbezogene Angabe. Sie könne beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus, begründete Wathelet seinen Antrag.
Der EuGH ist an die Schlussanträge seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber in der Regel. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. (afp)