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Die Warnwestenpflicht gilt ab 1. Juli auch in Deutschland

Die Warnwestenpflicht gilt ab 1. Juli auch in Deutschland

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Foto: Getty Images
Ab 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht . Fahrer von in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen müssen das bunte Leibchen dann dabei haben. Auch in vielen anderen europäischen Ländern ist die Weste vorgeschrieben – es gibt aber auch Unterschiede. Worauf Autofahrer im Ausland achten müssen.

Essen. 

Die Modefarben dieses Sommers sind ein knalliges Gelb, ein leuchtendes Rot oder ein kräftiges Orange – und tragen werden diese Signalfarben vor allem Autofahrer. Denn ab 1. Juli gilt sie auch hierzulande: die Warnwestenpflicht. Damit setzt Deutschland das um, was in den meisten europäischen Ländern bereits gang und gäbe ist. Worauf Sie bei Urlaubsreisen außerdem noch achten sollten.

Die Warnweste

Ohne geht nicht: Fahrer von in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw oder Bussen müssen demnächst eine Warnweste dabei haben. Lediglich Motorräder bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Wer sich nun aber eine Warnweste in einer x-beliebigen Signalfarbe von Oma stricken lassen möchte, ist schlecht beraten. Die Sachverständigenorganisation Dekra erklärt, wie eine Warnweste auszusehen hat: Sie benötigt eine 360-Grad-Sichtbarkeit, Reflexstreifen von mindestens fünf Zentimetern Breite und einen Klettverschluss. Zudem ist ein fluoreszierendes Material in Gelb, Orange oder Rot vorgeschrieben. Die Warnweste sollte nach Dekra-Angaben der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen; Warnwesten mit dem Kontrollzeichen EN 471 sind laut ADAC aber ebenfalls zugelassen.

„Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, sagt Carsten Debler, Leiter der Dekra-Niederlassung in Essen, „deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Außerdem sei es keine gute Idee, die Weste einfach permanent über den Sitz zu hängen, die Farbe könne ausbleichen. Wer übrigens keine Warnweste mit sich führt, dem droht nach Angaben des ADAC ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Andere Länder – andere Warnwesten-Pflichten und Geldbußen: Während in Deutschland nur eine Warnweste mitgeführt werden muss (der TÜV Nord rät jedoch, für jeden Mitfahrer eine Weste dabei zu haben), gibt es vielen in anderen Ländern die Vorschrift, für alle Insassen ein buntes Leibchen mit an Bord zu haben. Auch die Bußgelder sind höchst unterschiedlich: In Frankreich drohen Strafen von mindestens 90 Euro, in Portugal sogar bis 600 Euro. Einen Überblick, wie die europäischen Nachbarländer die Warnwestenpflicht konkret regeln, gibt der ADAC auf seiner Internetseite:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht_166056.pdf

Die Lichtpflicht am Tag

Die Pflicht, auch tagsüber das Licht am Fahrzeug auf allen Straßen einzuschalten, gilt nach Angaben des ADAC in folgenden europäischen Ländern – und wer dort ohne Licht fährt, muss mit teilweise empfindlichen Bußgeldern rechnen:

Bosnien-H. (

Bußgeld 15 €), Bulgarien

(25 €), Dänemark

(135 €), Estland

(190 €), Finnland

(50 €), Lettland

(7 €), Litauen

(15 €), Mazedonien

(35 €), Montenegro (30 €), Norwegen

(265 €), Polen

(25 €), Schweden

(60 €), Schweiz

(33 €), Serbien

(30 €), Slowakei

(60 €), Slowenien

(40 €), Tschechien

(60 €).

Auf Autobahnen und außerorts besteht außerdem Lichtpflicht am Tag in Italien (40 €), Ungarn (35 €), Rumänien (20 €) und Russland (200 €). Bei schlechten Sichtverhältnissen – also bei Nebel oder starkem Regen – muss auch in Deutschland und Frankreich das Licht eingeschaltet werden.

Der Alkoholtester

Als die Franzosen am 1. Juli 2012 Fahrzeughalter dazu verpflichteten, stets ein Alkoholtestgerät mit sich zu führen, kamen vor allem viele deutsche Frankreich-Urlauber dieser Forderung nach und legten sich das Gerät brav zu. Zeitweise soll es sogar Lieferengpässe gegeben haben. Unklar war jedoch lange Zeit, ob ein Bußgeld droht, sollten Autofahrer ohne Alkoholtester an Bord erwischt werden. Doch diese Regelung ist inzwischen kassiert. „Es war ein ziemliches Hin und Herr“, sagt ADAC-Rechtsexpertin Katharina Luca, „so gibt es weiterhin zwar die Pflicht, in Frankreich ein Alkoholtestgerät mit sich zu führen, allerdings gibt es kein Bußgeld, sollte man ohne angetroffen werden.“ Die Franzosen setzen weiterhin auf Einsicht und freiwillige Selbstkontrolle der Fahrzeughalter, einen Alkoholtester an Bord zu haben.

Grüne Versicherungskarte

Wer mit dem Pkw in Ländern der Europäischen Union unterwegs ist, muss zwar keine grüne Versicherungskarte mit sich führen, außerhalb der EU wird sie aber benötigt. „Das gilt vor allem für viele osteuropäische Länder. Wir empfehlen aber generell, eine grüne Versicherungskarte dabei zu haben. Das tut ja nicht weh“, sagt ADAC-Expertin Katharina Luca. Den Nachweis mit Informationen über Fahrzeug, Halter und Versicherung erhält man kostenlos bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer. „Außerdem sollten sich Urlauber vorab informieren, welche besonderen Verkehrsregeln und Pflichten es in den Urlaubsländern gibt“, sagt Katharina Luca.

Helmpflicht für Radfahrer

In Deutschland ist nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshof eine Helmpflicht für Radfahrer zwar vorerst vom Tisch, wer jedoch sein Velo mit ins Ausland nimmt oder sich im Urlaub in europäischen Nachbarländern ein Fahrrad leiht, benötigt hier und dort einen Kopfschutz: Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) besteht allerdings allein in Finnland und auf Malta eine generelle Helmpflicht für alle Radfahrer. Eine Sonderregelung gibt es in Spanien: Dort müssen Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften einen Helm tragen, andernfalls droht eine Geldbuße in Höhe von 90 Euro. Die Ausnahmen: Bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen darf auch ohne Helm gefahren werden. Auch in der Slowakei ist es verboten, außerhalb geschlossener Ortschaften ohne schützende Kopfbedeckung zu radeln.

Helmpflicht besteht laut ACE indes für Kinder unter 12 Jahren in Österreich; unter 15 Jahren in der Slowakei und Slowenien; unter 16 Jahren in Kroatien und Estland sowie unter 18 Jahren in Litauen und Tschechien. Überdies gibt es in folgenden EU-Ländern für Radfahrer die Pflicht, nachts und bei schlechter Sicht außerorts eine Warnweste zu tragen: Frankreich, Italien, Litauen, Slowakei und Ungarn.