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Gelten die Einreisebestimmungen auch beim Transit?

Gelten die Einreisebestimmungen auch beim Transit?

Weite Reise: Wer auf einem Flughafen nur zwischenlandet und von dort weiterfliegt, ist ein Transit-Passagier.
Weite Reise: Wer auf einem Flughafen nur zwischenlandet und von dort weiterfliegt, ist ein Transit-Passagier. Foto: dpa
Oft ist ein Flughafen-Transit unkompliziert. Was zählt, sind die Einreisebestimmungen am finalen Reiseziel. Doch es gibt Ausnahmen – nicht nur wegen Corona.

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Wer an einem Flughafen nur umsteigt, unterliegt in aller Regel nicht den Einreisebestimmungen des Durchgangslandes.

„Als Transitpassagier gilt die Einreisebestimmung des Ziellandes“, sagt Anja Stenger, Sprecherin bei der Lufthansa. „Transitpassagiere, die zum Beispiel aus dem Ausland in Frankfurt am Main oder München landen, müssen einen Weiterflug zu ihrem Zielflughafen antreten.“ Die deutschen Einreisebestimmungen müssen sie also nicht beachten.

Wer von Deutschland aus in die Welt fliegt, sollte sich aber besser noch einmal informieren. Denn es gibt durchaus Ausnahmen.

Von Esta bis zu Testvorschriften

So brauchen auch deutsche Touristen, die in den USA lediglich zwischenlanden, eine Esta-Genehmigung. Die Fluggesellschaft muss das schon beim Check-in in Deutschland kontrollieren.

Ein anderes Beispiel: Wer in Indien derzeit als ungeimpfter Transitreisender ankommt, muss am Flughafen einen weiteren kostenpflichtigen Corona-Test machen. Die oder der Reisende darf den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen – was einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen kann.

Gerade derzeit gilt: Reisende mit Transit-Stopps sollten die geltenden Regeln regelmäßig überprüfen – ob mit Impfung oder ohne. Erste Anlaufstelle können zum Beispiel die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Land unter den Punkten „Einreise“ und „Durch- und Weiterreise“ sein. Dort finden sich viele Infos.

Gestrandet am Flughafen

Das Beobachten der Regularien im Durchreiseland sei auch wichtig, wenn es keine Transitauflagen gebe, sagt Luftfahrtexperte Cord Schellenberg. „Die Lage verändert sich derzeit so schnell, dass es passieren kann, dass ein Flug gestrichen oder die Einreise ins Zielland nicht mehr gestattet wird.“

Erfüllen Reisende dann die Einreisebestimmungen des Durchgangslandes nicht, hängen sie im schlimmsten Fall am dortigen Flughafen fest. In Dubai gebe es beispielsweise ein Transithotel, sagt Schellenberg – doch an vielen anderen Flughäfen sei das nicht der Fall. (dpa)