Am 14. September steht in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl an – ein entscheidendes politisches Ereignis für Städte und Gemeinden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen an diesem Tag nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte, sondern auch Bürgermeisterinnen, Bürgermeister sowie Kreistage und Bezirksvertretungen.
Eine zentrale Voraussetzung für die Kandidatur ist jedoch, dass Bewerbende die Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes sowie grundlegende Prinzipien der Verfassungstreue erfüllen. Aktuelle Entscheidungen der Wahlausschüsse zeigen, dass diese Kriterien genau geprüft werden. Der Wahlausschuss des Kreises Lippe hat jüngst entschieden, einen Bürgermeisterkandidaten der AfD für die Stadt Lage nicht zur Wahl zuzulassen.
AfD-Kandidat nicht zur Kommunalwahl in NRW zugelassen
Nach Angaben des Kreises erfüllte der Bewerber nicht die Anforderungen an die persönliche Eignung nach der Kommunalwahlordnung. Er biete nicht die notwendige Gewähr, „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Mit dieser Begründung gilt er als nicht wählbar. Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig Verfassungstreue als Kriterium bei der Kommunalwahl in NRW ist.
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Die AfD legte gegen den Beschluss Beschwerde ein, doch der Wahlausschuss des Kreises Lippe bestätigte das Ergebnis mit acht zu drei Stimmen. Die Ratsfraktion der Grünen in Lage hatte zuvor eine Überprüfung der Eignung des Kandidaten angeregt. Hintergrund sind Medienberichte, nach denen der Bewerber unter anderem die Verschwörungstheorie verbreitet hat, Deutschland sei kein souveräner Staat. Solche Aussagen wecken Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers und beeinflussen die Beurteilung seiner Wählbarkeit.
Hohe Standards und Anforderungen bei der Kommunalwahl in NRW
Nicht nur in Lage geriet die AfD bei der Kommunalwahl in NRW in Schwierigkeiten. Auch in der Stadt Schieder-Schwalenberg lehnte der Wahlausschuss ihre Wahlvorschläge ab. Dort ging es allerdings weniger um Verfassungstreue als vielmehr um organisatorische Mängel. Laut Wahlausschuss wurde die von der AfD durchgeführte Wahlberechtigtenversammlung nicht gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW durchgeführt.
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Die Kommunalwahl in NRW folgt klaren Regeln, die Lösungsansätze für komplexe kommunale Anliegen gewährleisten sollen. Parteien müssen organisatorische Anforderungen genauso einhalten wie demokratische Grundsätze. Wahlberechtigt sind neben deutschen Staatsangehörigen auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Entscheidungen der Wahlausschüsse in Lippe verdeutlichen, dass die Einhaltung gesetzlicher und demokratischer Standards für die Zulassung von Kandidaten entscheidend ist.
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