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Mietzuschuss steigt ab 1. Dezember: Beamte kassieren bis zu 10.170 Euro rückwirkend!

Beamte in ganz Deutschland dürfen sich zum Teil noch vor Weihnachten über üppige Zuschläge freuen. Das steckt dahinter!

Mietzuschuss: Beamte können profitieren!
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Stark gestiegene Kosten fürs Wohnen wie Mieten, belasten aktuell viele in Deutschland. Mehreren Medienberichten zufolge soll die Besoldung vieler Beamter angehoben werden, sofern diese Kinder haben.

Beamte aus bestimmten Bundesländern können sich noch in diesem Jahr über einen satten Zuschuss freuen.

Beamte in NRW profitieren besonders

Lehrer, Justizbeamte oder Polizisten können von den Zuwendungen profitieren. Insgesamt betreffe das laut „Bild“ Informationen rund 1,7 Millionen Beamte auf die Bundesländer verteilt. Die Beihilfen zum Wohnen werden allerdings zu unterschiedlichen Terminen ausgezahlt.

Den Anfang macht Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Der Familienzuschlag steige dort zum 01. Dezember. Wie die „Bild“ berichtet, sollen Beamte im Südwesten Deutschlands rückwirkend für drei Jahre entschädigt werden – je nach Wohnort und Kinderzahl dürfte das bis zu 7.200 Euro sein.

Beamte in NRW können richtig profitieren. So soll es nach Angaben der „Rheinischen Post“ rückwirkend für elf Monate bei einem Kind bis zu 4550 Euro und bei zwei Kindern bereits 10.170 Euro geben. Grund dafür sind die gestiegenen Mietkosten.

Andere Bundländer weichen vom Terminplan ab. In Bayern werde das Kabinett erst noch über Höhe und Datum beraten, in Hessen soll der Zuschlag zum 01. April überwiesen werden. Berlin erhöhe die Bezüge ebenfalls zum 01. Dezember, wolle aber auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten.

Warum gibt es die Nachzahlungen?

Der Beweggrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Ein Beamter hatte gegen die zu geringe Erhöhung des Familienzuschlags bei gleichzeitig gestiegenen Mietkosten geklagt. Die Karlsruher Richter urteilten, dass die Länder die steigenden Wohnkosten in der Entlohnung berücksichtigen müssen. Oder kurz gesagt: das Alimentationsprinzip greift hier. Das Urteil wird jetzt, zwei Jahre später, umgesetzt.

Bund der Steuerzahler übt Kritik

Auf die für viele positiv wirkende Nachricht kommt prompt Kritik. Die Steuerzahler müssen die Zuschläge mit ihrem Steueraufkommen bezahlen. Der Bund der Steuerzahler zeigt sich deswegen empört. Markus Berkenkopf, Experte für Kommunalhaushalte beim Bund der Steuerzahler in NRW, betonte gegenüber „Bild“: „Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind.“


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Einer, der davon selbst betroffen ist, ist der Armutsforscher und Politikprofessor Christoph Butterwegge. Aber auch er fordert mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung: „Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentationsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entsprechende Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden“, betonte er gegenüber der „Rheinischen Post“.