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Lidl: Heftige Pleite vor Gericht – DIESES Produkt muss aus dem Sortiment verschwinden

Urteil gesprochen! Lidl verliert vor Gericht und Kunden bekommen die Folgen zu spüren. Ab sofort fehlt ein beliebtes Produkt.

Lidl
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Vernichtendes Urteil gegen Lidl gefällt!

Lidl hat einen Streit vor Gericht verloren und Kunden bekommen nun die Konsequenzen zu spüren. Denn ab sofort wird es ein beliebtes Produkt nicht mehr im Discounter geben.

Lidl verliert Gerichtsstreit gegen Lindt

In Goldfolie verpackt und mit einem kleinen roten Schleifchen und dem Glöckchen um den Hals – das ist das Markenzeichen der Schokohasen von Lindt. Lidl verkaufte ähnlich aussehende Schokohasen und wurde deshalb von der Schweizer Firma Lindt & Sprüngli im Jahr 2018 verklagt.

Im Jahr 2021 wies das Handelsgericht des Kantons Aargau die Klage noch zurück. Doch jetzt gestand das Bundesgericht in der Schweiz Lindt in einer bereits am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ein umfassendes Markenrecht an dem Produkt zu.

Lidl verliert gegen Lindt
Urteil gefallen! Lidl darf keine Schoko-Hasen mehr verkaufen, die wie die Lindt-Hasen aussehen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / MiS

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Kunden müssen in der Schweiz auf Schoko-Hasen verzichten

Fans der kleinen süßen Verführung müssen damit ab sofort im Nachbarland darauf verzichten. Denn laut dem höchstrichterlichen Urteil dürfen in der Schweiz keine betroffenen Schokohasen mehr verkauft werden. Und auch alle verbliebenen Hasen der Supermarktkette müssen umgehend zerstört werden.


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Im Jahr 2000 hat Lindt seinen Schokohasen in der EU und 2001 in Deutschland als Marke eintragen lassen. Seitdem geht das Unternehmen konsequent gegen mutmaßliche Nachahmer vor.


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In Deutschland stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe voriges Jahr fest, dass sich der charakteristische Goldton der Lindt-Hasen als Marke durchgesetzt hat. Ob Konkurrenten die Rechte des Schweizer Herstellers tatsächlich verletzen, muss jedoch von Fall zu Fall gerichtlich festgestellt werden. (cg mit dpa)