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Kind mehrfach vergewaltigt: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen

Kind mehrfach vergewaltigt: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen

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ARCHIV - 26.07.2018, Baden-Württemberg, Freiburg: Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Mann sitzt im Gerichtssaal neben seiner Verteidigerin Mona Hammerschmidt (r), hält einen Aktendeckel vor sein Gesicht und wird von Kameramännern gefilmt. Der 33-Jährige aus der Nähe von Barcelona ist vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes aus Staufen in mehreren Fällen angeklagt. Der Mann hat die Taten bei der Polizei nach Angaben der Ermittler gestanden. (zu dpa: «Prozess Missbrauchsfall Staufen» vom 05.08.2018. ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt) Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa
Die Mutter und ihr Freund hatten ein Kind zum Missbrauch angeboten: Jetzt wurde ein weiteres Urteil gegen einen Angeklagten gesprochen.

Freiburg. 

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 33 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Montag die Zahlung von 18.000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer.

Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.

Junge wurde im Darknet angeboten

Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Verurteilt wurde der Spanier wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18) in insgesamt 14 Fällen, sagte Richter Bürgelin in der Urteilsbegründung.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet – einem anonymen Teil des Internets – angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) haben das gestanden.

Urteil gegen Mutter und ihren Freund steht noch aus

Auch der nun verurteilte Mann hatte die Taten eingeräumt. Er gab an, der Mutter und dem Lebensgefährten für die Vergewaltigungen mehr als 10.000 Euro gezahlt zu haben. Von Anfang September 2016 bis August 2017 war er laut Gericht vier Mal aus Spanien ins südliche Baden-Württemberg gereist und hatte für die Taten Ferienwohnungen angemietet. Der Junge war den Angaben zufolge erniedrigt, beleidigt, gedemütigt, gefesselt, maskiert und misshandelt worden.

In dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde, gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Das Urteil gegen die Mutter und den Lebensgefährten wird das Landgericht Freiburg am Dienstag (9.30 Uhr) verkünden. Es sind dies die letzten beiden Urteile in dem Fall.

Beteiligte können noch Revision einlegen

Der Richterspruch gegen den 33-Jährigen, der den Angaben zufolge in Spanien bei einer Futtermittelfirma arbeitete, ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollten sich am Montag dazu äußern, ob sie in Revision gehen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am vergangenen Freitag zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert. Auch die Anwältin der Nebenklage, die vor Gericht das Missbrauchsopfer vertritt, verlangte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Die Verteidigerin hatte auf konkrete Forderungen in ihrem Plädoyer verzichtet.

Gegen Spanier laufen auch Mordermittlungen

Der Mann aus Spanien hatte als Grund für die Missbrauchstaten sexuelles Interesse an Kindern genannt. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm im Prozess eine hohe Rückfallgefahr.

Nach Ende des Prozesses in Freiburg laufen gegen den Mann noch Mordermittlungen. Er steht im Verdacht, in Weißrussland ein Mädchen missbraucht und erdrosselt zu haben. Er bestreitet diese Vorwürfe. Sie waren nicht Bestandteil des Prozesses in Freiburg, weil sie sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht beweisen ließen. (dpa)