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RWE klagt gegen Moratorium und Biblis-Abschaltung

RWE klagt gegen Moratorium und Biblis-Abschaltung

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Foto: RWE will Biblis-Stilllegung rech
In der Frage, wie sie gegen das Moratorium und die Abschaltung von Atomkraftwerken umgehen sollen, sind sich die Energiekonzerne uneins. RWE will nun gegen die Abschlatung des AKW Biblis klagen.

Essen. 

Die deutschen Betreiber von Atomkraftwerken sind in der Frage des Umgangs mit dem dreimonatigen Moratorium und der AKW-Abschaltung gespalten: Während der Düsseldorfer Eon-Konzern auf rechtliche Schritte verzichtet, reicht RWE aus Essen nach Informationen dieser Zeitung eine Klage ein. RWE Power will heute beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ge­gen die dreimonatige Einstellung des Betriebes des AKW Biblis vorgehen.

Der Essener Energiekonzern argumentiert mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Ab­satz 3 des Atomgesetzes bezogen. Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne „einstweilen oder endgültig eingestellt“ werden, wenn ein rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren „für Leben, Gesundheit und Sachgüter ergeben können“. Die deutschen Atomanlagen erfüllen „die geltenden Sicherheitsanforderungen“, daher fehle die rechtliche Grundlage für die Be­triebseinstellung, so RWE. Zu­dem argumentiert der im Deutschen Aktienindex Dax notierte Konzern mit der Wahrung der Interessen seiner Ak­tionäre.

„Illegales Vorgehen“

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, folgt der Argumentation. Papier be­zeichnet das Moratorium als „illegal“, der Gesetzgeber müsse das Atomgesetz ändern.

Ein Eon-Sprecher sagte, man habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wolle aber nicht die Gespräche während des Moratoriums erschweren. Zudem sei Eon der Ansicht, dass ein gemeinsames Vorgehen mit der Politik größere Vorteile für die Aktionäre biete. Thomas Hechtfischer, Ge­schäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), kündigte an, er werde die Strategie auf der Eon-Hauptversammlung hinterfragen. „Rein theoretisch“ gäbe es die Möglichkeit, über eine Aktionärsklage et­waige Ansprüche der Gesellschaft zu sichern.