Veröffentlicht inDortmund

Urteil könnte Plan der Dortmunder Rechten durchkreuzen

Urteil könnte Plan der Dortmunder Rechten durchkreuzen

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte die Absicht der beiden rechtsextremen Vertreter von NPD und „Die Rechte“ im Dortmunder Rat vereiteln, als Ratsgruppe 42.540 Euro zu kassieren. Aber auch Die Linke & Piraten müssen um ihren gemeinsamen Fraktionsstatus bangen.

Dortmund. 

Die Pläne kleiner Parteien, über den Zusammenschluss als Gruppe im Stadtrat höhrere finanzielle Zuwendungen zu bekommen, könnten vom Oberverwaltungsgericht Münster zunichte gemacht werden. Das höchstrichterliche Urteil bezieht sich auf einen Fall in Bad Salzuflen. Die Dortmunder Rechtsdezernentin Diane Jägers prüft zurzeit, ob es sich auch auf die Situation in Dortmund anwenden lässt.

Nach Ansicht der Richter sind Gruppen in Kommunalparlamenten nach dem Gesetz nicht anzuerkennen, die sich wegen des finanziellen Vorteils und eines größeren politischen Einflusses zusammenschließen. Für solch einen Zusammenschluss sollten allein politische Ziele ausschlaggebend sein.

142.760 Euro im Jahr für Linke/Piraten

Für eine Fraktion braucht es drei Sitze. Die Linke sitzt mit sechs Vertretern im Dortmunder Stadtrat, könnte also allein eine Fraktion bilden. Doch die Linke hat auch zwei Piraten aufgenommen, um ihnen die Mitarbeit in den Fachausschüssen zu ermöglichen. Als Fraktion mit acht Mitgliedern bekommen Linke & Piraten für ihre politische Arbeit 142.760 Euro pro Jahr. Ob der Fraktionsstatus nach dem OVG-Urteil aufrechtzuerhalten ist, ist Gegenstand der juristischen Prüfung.

Urteil kann auch NPD und Die Rechte betreffen

Das Urteil könnte auch den Plan der beiden Einzelkämpfer von NPD und Die Rechte ausbremsen, sich zu einer Ratsgruppe zusammenzuschließen. Für die Richter können zwei Politiker, die vor der Kommunalwahl unterschiedlichen Parteien angehörten und gegeneinander angetreten sind, nach der Wahl keine Gruppe bilden. Man könne nicht gleich nach der Wahl davon ausgehen, dass die Ex-Gegner jetzt auch zuverlässig zusammenarbeiteten. Das müssten sie in der Ratsarbeit erst beweisen, so der Richterspruch.

Dortmunds Rechtsdezernentin Diane Jägers hat angekündigt, das OVG-Urteil „sehr sorgfältig“ zu prüfen, um dann dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zu machen, wie mit dem Gruppenantrag der Rechtsextremen zu verfahren ist. Das Gleiche gelte auch für die Fraktion aus Linken und Piraten. Am Ende muss der Rat über die Mittelzuweisungen abstimmen.

2014-08-20 15:27:00.0