Ärger um angesagte Techno-Disco "Porn Club" in Essen
10.08.2012 | 19:01 Uhr 2012-08-10T19:01:00+0200
Essen. Janine Zurek hat sich mit ihrem "Porn Club" in Essen einen Traum erfüllt. Doch nach der erfolgreichen Eröffnung gibt es nun Ärger mit der Stadt: Das Bauordnungsamt verweigert der Existenzgründerin die Betriebsgenehmigung. Denn im Gewerbegebiet ist Vergnügen nicht erwünscht.
Mit einem eigenen Techno-Club hat sich Janine Zurek einen Lebenstraum erfüllt. Und die Eröffnungsparty im „Porn Club“ an der Gewerbehofstraße hinter dem Fernmeldeturm an der A 40 ging gleich vielversprechend über Bühne. 120 Gäste feierten bis in die frühen Morgenstunden. Dabei hatte Janine Zurek gar nicht groß für ihren Laden geworben. Ein paar Zeilen auf „Facebook“ im Internet genügten, um die Szene auf die neue Location neugierig zu machen. Schließlich war der „Porn Club“ vor einigen Jahren eine angesagte Adresse, damals noch in der Hilgerstraße im Nordviertel.
So könnte es gerne weitergehen für die 26-Jährige, die es im Einzelhandel zur Filialleiterin gebracht hatte, dann aber den Schritt in die Selbstständigkeit wagte, um ihren Traum zu leben. Stattdessen durchlebt Janine Zurek einen realen Alptraum. „Wir müssen euch leider für dieses Wochenende die traurige Nachricht überbringen, dass der Club am nächsten Samstag geschlossen bleibt“, schreibt sie auf Facebook und fügt zerknirscht an: „Dies liegt natürlich, wie ihr euch denken könnt, nicht in unserem Interesse.“ Aber die Stadt spielt nicht mit, das Bauordnungsamt verweigert der Existenzgründerin die Betriebsgenehmigung.
Porn-Club-Betreiberin hat Angst um die Existenz
Janine Zurek ist am Boden zerstört. Sie fürchtet um ihre Existenz. Nichts habe darauf hingedeutet, dass es soweit kommen könnte, versichert ihr Vater Andreas Zurek, der selbst in der Baubehörde vorgesprochen hatte. Nun macht der Boxtrainer die Faust in der Tasche.
Ging seine Tochter zu blauäugig an die Sache heran, als sie den Mietvertrag über das ehemalige Fitness-Center an der Gewerbehofstraße 4 abschloss und ihre gesamten Ersparnisse in den Umbau steckte und teure Gutachten erstellen ließ? Oder wurde sie nicht hinreichend beraten? Detlef Robrecht, Leiter der Bauaufsicht, schließt letzteres aus. Für die Behörde ist die Sachlage klar: Das Objekt liegt zwar in einem Gewerbegebiet, doch der Bebauungsplan lässt dort Vergnügungsstätten ausdrücklich nicht zu. So hatte es der Rat der Stadt beschlossen, nachdem sich an der Münchener Straße der Straßenstrich etabliert hatte und die Verwaltung sich im Jahr 2000 mit einer Anfrage auf eine Nutzungsänderung für besagten Fitness-Club konfrontiert sah: „Investor plant Bordell am Fernmeldeamt“, titelte diese Zeitung damals. Der Bebauungsplan soll „die bestehende Nutzung“ des Gewerbegebietes sichern und die „Verdrängung von Gewerbebetrieben durch Einzelhandelsnutzungen und Prostitutionsbetriebe“ verhindern, heißt es im Wortlaut. Bei einem Bordell handelt es sich laut Rechtsprechung nicht um eine Vergnügungsstätte, auch wenn dies nahe liegen könnte, sondern um einen Gewerbebetrieb. Warum der B-Plan rund um die Münchener Straße „jegliches Vergnügen“ verbietet, bleibt offen. In einen hochwertigen Gewerbe- und Bürostandort passen nach Lesart der Stadtplaner keine Clubs, ob Rot- oder Schwarzlicht spielt dabei keine Rolle.
Dass der Name „Porn Club“ in der Verwaltung möglicherweise falsche Assoziationen geweckt haben könnte, wie Janine Zureck vermutet, ist für die planungsrechtlichen Bewertung dabei unerheblich. Ein Techno-Club ist ohne Zweifel eine Vergnügungsstätte.
Ausnahmegenehmigung galt nur für Eröffnungsparty
War es das für den „Porn Club“? Die Eröffnungsparty konnte noch dank einer „Genehmigung auf einmalige Nutzung “ steigen. Eine weitere werde es nicht geben. Einen Weg durch ein Hintertürchen aber hat die Bauaufsicht Janine Zurek gewiesen. Gaststätten seien sehr wohl erlaubt, auch solche mit „gelegentlichen Tanzveranstaltungen“. Die 26-Jährige plant nun unter der Woche eine „Szene-Kneipe“ mit Techno-Veranstaltungen an Wochenenden. Ihr Betriebskonzept muss sie dafür überarbeiten, Brandschutz- und Immissionsgutachten seien der neuen Nutzung „anzupassen“, heißt es bei der Bauaufsicht. Mobiliar für eine Gaststätte müsse natürlich her, und dann wäre da noch die Frage nach Stellplätzen zu beantworten. Das klingt nicht, als ginge es hier und dort nur um einen Federstrich. Im Gegenteil: „Wir werden das vom Grundsatz her klären“, sagt der Chef der Bauaufsicht.
Janine Zurek zeigt sich im Internet kämpferisch: „Wir geben nicht auf und sind stets dabei, für euren und für unseren Spaß zu kämpfen. Denn das ist unsere Berufung“, schreibt sie auf Facebook und fügt eine Bitte hinzu: „Den Porn Club nicht vergessen.“ Denn wer weiß, wann sich die Türen an der Gewerbehofstraße 4 zur nächsten Party öffnen werden.

01:44
Nach BauNVO (Baunutzungsverordnung) §8 Gewerbegebiete:
"Ausnahmsweise können zugelassen werden
[..] Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
[...] Vergnügungsstätten"
...sofern man keine Ausnahmen trifft, sollte es also erstmal weder Wohnungen noch Discotheken in Gewerbegebieten geben ;D
11:53
"Bundesweit gibt es jede Menge Discotheken in Gewerbegebieten, und das hat seinen Grund: Es gibt keine Lärmbelästigung für Anwohner."
Das ist absoluter Quatsch.
Am Eröffnungswochende HAT es Anwohnerbeschwerden gegeben. Warum? Es war zu laut.
14:46
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14:39
die Kneipenwirtin macht es nach. Bauen ohne gesicherte Rechtslage - noch weniger als beim Kraftwerksbau - und dann jammern, dass sich die Verwaltung nicht erpressen lässt.
Das kann keiner genehmigen sonst machen es am Ende alle so.
14:30
Unglaublich wie viele hier genau über den Sachverhalt bescheid wissen:-)
Frau Zurek hat nicht blauäugig eine Gaststätte mit Tanzveranstaltung versucht zu eröffnen,ohne vorher die Genehmigung zu bekommen!!!Richtig ist,dass die Stadt Essen von Ihr mehrere Gutachten verlangt hat,die Sie alle beigebracht hat.Jetzt werden immer neue Gründe gesucht um das Szene-Lokal zu verhindern.Ob einem der Name des Lokals gefällt oder nicht,es darf nicht der Grund sein.Auch finden viele die Musik nicht gut aber es gibt viele die Sie mögen.Einfach sachlich bleiben und persönliche Angriffe sein lassen@Forumspolizei.
mit Geschmack und "Musik" mögen hat das wenig zu tun. Hier will jemand schnell noch auf einen Zug aufspringen und ein bischen abkassieren. Gut daß der geschmacklose Schuppen geschlossen bleibt.
13:33
Tja, bei Ämtern immer auf das Schriftliche achten, mündliche Zusagen haben eine
Halbwertszeit von 10 Minuten.
12:30
wo der Amtsschimmel wiehert hat der gesunde, pragmatische Menschenverstand nichts zu suchen.
Das ist eine ewig alte Erfahrung.
Schade für den Porn Club....aber der wäre eben besser in eiem Wohngebiet aufgehoben...da haben die Anwohner dann Spaß beim klagen gegen Lärmbelästigung.
Ich frage mich wozu Gewerbegebiete da sind?
Ausserden was wäre, wenn es in den Gewerbegebieten Leute gibt, die Vergnügen bei der Arbeit haben...muss der Betrieb schleißen.
22:38
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22:20
Ich frage mich einmal mehr, welche Rolle die WAZ spielen soll.
Bevor ich als Unternehmerin tätig werde und ein Lokal - oh ´tschuldigung - neudeutsch eine location öffne, informiere ich mich über die Spielregeln, sprich die Gesetzeslage. Und die ist doch wohl eineindeutig. Da hat wohl die Einzelhandelskauffrau ihre Schulaufgaben nicht gemacht. Wieso erschien dem Redakteur in diesem Zusammenhang die Ausbildung und der Sparstrumpf von Frau Zurek relevant. Sollte da die "arme" ex Einzelhandelkauffrau instrumentalisiert werden; das arme Mädel gegen die ach so böse Verwaltung ?
Für mich hat die ganze Geschichte ein Geschmäckle.
P.S.: Übrigens, falls es bei der Jungunternehmerin noch nicht angekommen ist. "Porn" ist zwischenzeitlich negativ belegt - heute sollte es eher "naked" sein.
21:51
… dass ihr in Essen auch so´n K(r)ampf mit den Behörden habt. Und ich dachte schon, wir in Duisburg wären da allein auf weiter Flur. :-)