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Bergschäden

NRW-Regierung lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen

09.10.2012 | 18:27 Uhr
NRW-Regierung lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen
Am neuen Gebäude der Integrativer Kindertagesstätte Alpsray in Duisburg treten Bergschäden auf. Vor dem Haus wird das Pflaster auf dem Bürgersteig uneben und bekommt Buckel.Foto: Ulla Michels

Düsseldorf.   Die NRW-Landesregierung beauftragt den RAG-Konzern mit erneuter Prüfung der Regelungen über Bergschäden. Auch die Gebiete um bereits stillgelegte Zechen werden erneut überprüft, ob mehr Hauseigentümer als bisher Schadensersatz geltend machen können.

Hauseigentümer im Ruhrgebiet, die bislang vergeblich um die Anerkennung von Bergschäden kämpften, können neue Hoffnung schöpfen. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat den RAG-Konzern aufgefordert, bislang abgewiesene Schadensersatzansprüche im Umfeld aktiver und stillgelegter Zechen neu zu überprüfen. Diese flächendeckende Untersuchung zu Bodenbewegungen durch den Abbau von Steinkohle in NRW solle „den Bergbaubetroffenen für eine Einschätzung dienen, ob von ihnen in der Vergangenheit gemeldete Schäden möglicherweise zu Unrecht nicht als Bergschäden anerkannt worden sind“, sagte Staatssekretär Günther Horsetzky unserer Zeitung.

Hintergrund ist ein Gutachten der Technischen Universität Clausthal, das die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Bergbehörde jüngst zu Senkungen im Umfeld der Bottroper Zeche Prosper-Haniel in Auftrag gegeben hatte. Die Experten waren zu dem Schluss gelangt, der von der RAG im Rahmenbetriebsplan errechnete „Einwirkungsbereich“ für Schadensersatzansprüche sei nicht ausreichend gewesen.

Es geht darum, welche Gebäude zur "Bergschadenszone" gehören

Auch mehrere hundert Meter weiter seien zwischen 2003 und 2010 Bodensenkungen von bis zu acht Zentimetern aufgetreten. Etwa 120 Hausbesitzer in Bottrop können nun auf Entschädigung hoffen.

Kommentar
Fragwürdige Begutachtung

Die Landesregierung hinterfragt die Bergschadensberechnungen der RAG. Was Bergbau-Opfer seit Jahren mutmaßen, ist nun beispielhaft wissenschaftlich unterfüttert. Risse in Wänden und Decken kommen eben nicht nur dort vor, wo es die RAG in Rahmenbetriebsplänen vormerkt.

Im Rahmenbetriebsplan einer Zeche wird für Jahre im Voraus errechnet, in welchem Umkreis der Steinkohlebergbau Schäden anrichten kann. Dieses Gebiet wird als „Einwirkungsbereich“ markiert, in dem Risse in Wänden und Decken von der RAG grundsätzlich bis zum Beweis des Gegenteils erstattet werden müssen. Immer wieder gibt es Streit um diese Grenzziehung, die sogenannte Nulllinie. Messungen an einer Kirche in Bottrop hatten ergeben, dass sie um 26 Zentimeter abgesackt war, obwohl sie nicht in der errechneten Bergschadenszone lag

Auch andere Zechen unter Beobachtung

Die RAG soll dem Landtag nun Bericht erstatten, ob bei den anderen aktiven Zechen Marl und Kamp-Lintfort sowie bei den stillgelegten Bergwerken Walsum, Lohberg, Ost und Lippe der Einwirkungsbereich ebenfalls neu bestimmt werden muss. „Erforderlichenfalls sind auch hier gutachterliche Einschätzungen vorzunehmen“, so Staatssekretär Horsetzky. Die CDU-Opposition forderte die Regierung auf, die Unabhängigkeit der in Bergschadensfragen wichtigen Markscheider kritischer zu hinterfragen.

„Die Überprüfung ist bereits angelaufen und die neuen Messverfahren werden bei der Errechnung der Einwirkungsbereiche unserer Bergwerke berücksichtigt“, sagte ein RAG-Sprecher. Da 90 Prozent aller gemeldeten Bergschäden unter 5000 Euro liegen und die Zahl möglicher neuer anspruchsberechtiger Hausbesitzer allenfalls auf einige Hundert geschätzt wird, halten Experten das finanzielle Risiko der RAG für überschaubar.

Tobias Blasius

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Kommentare
10.10.2012
08:17
NRW-Regierung lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen
von DerRheinberger | #1

Bei der zwangsweise verordneten Kanalprüfung sind auch vor langer Zeit entstandene Bergbauschäden sichtbar geworden, für welche die DSK die Verantwortung trägt. Deshalb hat man diese Prüfung erst einmal wieder in Frage gestellt und vor der Wahl versprochen, dieses aus Rüttgers Zeiten entstandene Subventionsprogramm für die Handwerksbetriebe in NRW neu zu formulieren. Dabei ging es den Parteien aber nur darum, die Deutsche Steinkohle durch Verjährungsfristen aus der Haftung zu nehmen.

Wer schon einmal Bergbauschäden hatte und mit der Arroganz der dafür zuständigen Sachbearbeiter konfrontiert war, kann ein Lied davon singen, wie hier versucht wird, die milliadenschweren und steuerfreien Rückstellungen für angerichtete Schäden der DSK zu schonen.

Aktuell werden unter den Pateien für diese "Ewigkeitsstiftung" die millionenschweren Vorstandspöstchen ausgekungelt. Hier müssen die Geschädigten aufpassen, dass diese Gelder nicht durch Kumpanei in unberechtigte Taschen wandern

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