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Warum du deinen ausgefüllten Wahlzettel auf gar keinen Fall bei Facebook posten solltest

Warum du deinen ausgefüllten Wahlzettel auf gar keinen Fall bei Facebook posten solltest

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Horst Hillebrand vom Projektteam Wahlen der Stadt Velbert zeigt den Wahlzettel für die Landtagswahl in NRW am 14. Mai. Foto: Alexandra Roth / Funke Foto Services
  • Schon mal deinen ausgefüllten Wahlzettel auf Facebook gepostet?
  • Das solltest du lieber bleiben lassen
  • Es kann dazu führen, dass deine Stimmen ungültig werden

Bei der Bundestagswahl tauchen in den sozialen Netzwerken immer wieder Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln auf.

Einige überzeugte Partei-Anhänger nutzen ein Selfie mit dem eigenen Kreuzchen, um noch einmal die Werbetrommel zu rühren.

Dabei ist das verboten – und kann dazu führen, dass die Stimme ungültig ist.

Denn auf das Wahlgeheimnis darf man nicht einfach verzichten, auch wenn man will. Während des Wahlaktes muss es von allen gewahrt werden, auch vom Wähler selbst.

Mit etwas Pech wird deine Stimme dann sogar nicht gezählt. Fällt einem Wahlhelfer ein Posting auf, bevor der Stimmzettel in der Urne verschwindet, kann die Stimme dadurch ungültig werden.

Stimmen von Ex-Minister futsch

Das gilt auch für die Briefwahl. Hier wurde genau das kürzlich dem ehemaligen Innenminister von Schleswig-Holstein, Andreas Breitner (SPD), zum Verhängnis.

Wie das Onlineportal shz.de berichtete, veröffentlichte der Ex-Minister seine Briefwahl-Kreuze auf seiner privaten Facebook-Seite. Dafür werden seine Stimmen nun wohl vom Landeswahlleiter Tilo von Riegen annulliert.

Bundeswahlordnung regelt Wahlvorgang

Denn in der Landeswahlordnung von Schleswig-Holstein steht, wie auch in der Bundeswahlordnung: „Es ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.“

Nach deinem Urnengang darfst du aber selbstverständlich darüber sprechen, wen du gewählt hast.