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Musterverfahren gegen E-Zigarette – Kreis Unna geht gegen Shop in Lünen vor

Unna startet Musterverfahren gegen E-Zigaretten-Händler

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Foto: WR, Klaus Hartmann
Der Verkauf von sogenannten E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-Liquids ist verboten. Der Kreis Unna hat nun als erste Ordnungsbehörde einem Lüner Geschäft den Verkauf verboten. Was für die Behörde „eine Art Präzedenzfall“ ist, ruft beim Betreiber des eDampf-Shops in Lünen Widerspruch hervor.

Unna/Lünen. 

Der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde macht ernst nach der Ankündigung, gegen den Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E(lektronische)-Zigaretten vorgehen zu wollen. Das erste ordnungsbehördliche Verfahren wurde jetzt gegen die Betreiber des eDampf-Shop in Lünen eingeleitet. „Eine Art Präzedenzfall, dessen Verlauf Orientierung darüber geben wird, wie mit den weiteren Verkaufsstellen im Kreis verfahren wird“, räumt die Sprecherin der Behörde, Constanze Rauert,ein.

Rund 70 Händler haben die Sachbearbeiter des Gesundheitsamtes im Kreisgebiet ausgemacht, welche mit den nikotinhaltigen Flüssigkeiten handeln – die laut NRW-Gesundheitsministerium gegen geltendes Recht verstoßen. Im Dezember war dazu ein Erlass an die Bezirksregierungen und an die Kreise bzw. kreisfreien Städte ergangen. Mit dem Hinweis, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Arzneimittel einzuordnen seien. Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie nicht verkauft werden. Ein Verstoß, so das Ministerium weiter, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Viele der Anbieter elektronischer Rauch bzw. Dampfwaren sehen das freilich völlig anders. Ebenso die Geschäftsführung des eDampf-Shops in der Lüner City, die trotz Frist bis Ende des Monats bereits jetzt Widerspruch gegen das Verkaufsverbot eingelegt hat.

Gerichtliche Auseinandersetzung droht

Und die natürlich nicht erfreut ist dass gerade ihr Shop für das zu erwartende Musterverfahren ausgewählt wurde. „Wir sind bereit, unsere Standpunkte auch gerichtlich durchzufechten“, so der Geschäftsführer auf Anfrage unserer Redaktion. „Dazu lassen wir uns über eine große Hamburger Kanzlei vertreten, die dem Kreis auch ein umfassendes Gutachten vorgelegt hat.“

Letztlich müsse auf EU-Ebene eine politische Entscheidung zum Thema getroffen werden.