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Tectum muss Gelsenkirchener als Führungskraft beschäftigen

Tectum muss Gelsenkirchener als Führungskraft beschäftigen

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Arbeitsgericht Foto: Dirk Bauer
Der Hauptabteilungsleiter wurde von Tectum für eine weniger qualifizierte Tätigkeit eingesetzt. Das Unternehmen schien nicht gewillt, ihn in seiner eigentlichen Position weiter zu beschäftigen. Das Arbeitsgericht hat nun geurteilt, dass ihm dies zusteht – ein teurer Rechtsstreit für das Call-Center.

Gelsenkirchen. 

Viele Ex-Mitarbeiter von Tectum haben resigniert. Auch wenn fast alle erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kündigungen geklagt hatten, reichte ihnen die Taktik des Arbeitgebers. Sie fühlten sich hin- und hergeschoben. Nur wenige haben ihre Arbeit in früherer Position wieder aufgenommen. Jetzt musste sich das Call-Center erneut dem Urteil des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts beugen.

Ein leitender Angestellter hatte nicht zum ersten Mal geklagt und erneut Recht bekommen. Während das Gericht beim ersten Rechtsstreit die Kündigung im Februar 2013 für nicht rechtmäßig hielt, muss das Call-Center den Kläger jetzt auch als Hauptabteilungsleiter weiter beschäftigen. Er war nach dem ersten Urteil nicht seiner Qualifikation entsprechend eingesetzt worden. Mehrere Male hatte er seine Arbeitskraft angeboten, fühlte sich durch weniger qualifizierte Tätigkeit aber aufs Abstellgleis befördert. Nach dem Willen des Arbeitgebers sollte er erst neue Kunden akquirieren, ehe er anschließend als Führungskraft die Kontrolle über Mitarbeiter und Projekte wieder übernommen hätte. Dieser fiktionalen Zukunftsperspektive durch den Arbeitgeber ohne eine klare Erfolgsaussicht schloss sich das Gericht nicht an.

Wenn Tectum nicht spurt, droht Zwangsgeld

Der langwierige Rechtsstreit mit zahlreichen Mitarbeitern hat die Kasse des Eigentümers Dr. Matthias Eickhoff schon arg geschröpft.

Es könnte allerdings noch teurer werden. Der Kläger gab vor Gericht ein Vieraugengespräch mit der Vizechefin wieder. Egal, ob er gewänne, sie werde ihn an gleicher Stelle sitzen lassen. Bliebe es dabei, könnte ein Zwangsgeld drohen. Mindestens 2000 Euro täglich wären fällig, wenn der Hauptabteilungsleiter nach wie vor am falschen Arbeitsplatz sitzen würde.