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Fraktion Pro NRW muss Gehalt nachzahlen

Fraktion Pro NRW muss Gehalt nachzahlen

Ehemalige Fraktions-Geschäftsführerin von Pro NRW in Gelsenkirchen hatte vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen geklagt. Stefanie Wohlfahrt war zuvor aus der Fraktion ausgetreten.

Gelsenkirchen. 

Am 13. August 2013 ist Stefanie Wohlfahrt aus der Fraktion Pro NRW im Rat ausgetreten. Da die rechts gesinnten drei Fraktionsmitglieder dann nur noch aus Kevin Hauer und Christian Schaaf bestanden, schmolzen die Verbliebenen zu einer Gruppe. Der Fraktionsstatus, der mit höheren finanziellen Ausstattungen verbunden ist, war dahin. Das Problem: Stefanie Wohlfahrt war als Fraktionsgeschäftsführerin gleichzeitig auch Angestellte. Wer zahlt die noch ausstehenden Gehälter? Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht.

Die Kommunalpolitikerin klagte gegen die verbliebene Gruppe nicht nur auf Zahlung ausstehender Gehälter, sie wehrte sich auch gegen eine fristlose Kündigung zum 2. September. Sie bestand auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Oktober 2013. Bei einer 40 Std/Woche bezog Stefanie Wohlfahrt 1476,20 Euro Gehalt. Beim Kammertermin kam ans Licht, dass der Austritt durchaus persönliche Gründe gehabt haben könnte, die den zwischenmenschlichen Bereich betrafen. Es habe Spannungen zwischen ihr und ihrem Ex-Lebensgefährten Kevin Hauer gegeben. Von ihm hatte sie sich im Februar 2013 getrennt.

Stadt wird zahlen müssen

Die Geschäftsstelle konnte Stefanie Wohlfahrt ab August nicht mehr betreten, da das Schloss ausgetauscht worden war. Gegenseitig warfen sich die Politiker vor, Arbeitsmaterial entzogen zu haben. Der Rechtsvertreter der Gruppe sprach vom Rosenkrieg der einst Liierten. So habe Stefanie Wohlfahrt gegenüber Freunden gesagt, dass sie nur Herrn Hauer schaden wolle.

Das Gericht musste klären, ob die Gruppe als Rechtsnachfolgerin der Fraktion anzusehen ist und somit auch der richtige Adressat für eine Klage sein kann. Die Gruppe, so meinte das Gericht, sei ein neues rechtliches Konstrukt und nicht zuständig für die Lohnansprüche des früheren Fraktionsmitglieds. Hinzu kommt, dass die finanzielle Ausstattung auch nicht ausreichen würde, die Gehaltsnachforderungen zu erfüllen. So wies die Kammer die Klage ab.

Eine zweite Klage der Ratsfrau richtete sich gegen die „Fraktion in Liquidation“. Da keiner der beiden ehemaligen Fraktionskollegen erschienen war, erging ein Versäumnisurteil. So stehen der Klägerin noch die Gehälter von August und September zu. Auch das Oktobergehalt will Stefanie Wohlfahrt noch einklagen. Den Kämmerer wird’s kaum freuen. Die Verbindlichkeiten, die durch die Auflösung der Fraktion noch entstanden sind, muss wohl die Stadt bei der Abwicklung der Liquidation tragen.