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Volksverhetzung mit antisemitischen Rufen folgt nur ein Urteil

Nur ein Urteil nach antisemitischen Rufen bei Nahost-Demo

Hitler-Gruß, antisemitische Parolen und Plakate: Bei Nahost-Demos kam es 2014 auf dem Willy-Brandt-Platz zu Ausschreitungen. Jetzt folgen die Urteile.

Essen. 

Nach den Ausschreitungen bei den Nahost-Demos auf dem Willy-Brandt-Platz im vergangenen Juli, ist die Bilanz eher durchwachsen. So wurden die meisten Verfahren eingestellt. Zudem wurde das Delikt Volksverhetzung, das die Ermittler am häufigsten feststellten, gerade einmal vor dem Essener Amtsgericht verhandelt. Dabei stand diese Hetze in 24 Fällen auf der langen Liste der Straftaten. Allein die Beschuldigten ließen sich namentlich nicht ermitteln.

Von den 22 namentlich Bekannten warten noch zwei auf ihren Gerichtstermin: Einer soll Steine auf Polizisten geschmissen haben, der andere Widerstand geleistet haben, als Polizisten ihn festnehmen wollten. Dabei soll er die Beamten verletzt haben, fasst Oberstaatsanwältin Anette Milk zusammen.

Am vergangenen Freitag stand dann Taylan C. vor dem Amtsgericht, weil er „Tod und Hass den Zionisten“ gerufen hatte. Die Richterin verurteilte den 24-Jährigen zu drei Monaten Haft auf Bewährung.

Weitere Urteile sind in Essen gefallen

Fünf weitere Urteile sind in Essen gefallen. In diesen Fällen ging es etwa um eine Jugendliche und ein junger Mann, die mit Trinkpäckchen oder Feuerzeugen nach Polizisten warfen. Erzieherische Maßnahme lautet das Urteil, in der Regel seien das Arbeitsstunden, sagt die Oberstaatsanwältin. 50 Stunden gemeinnützige Arbeit wird ein Jugendlicher leisten, der sich widersetzte und Polizisten auch angriff. Bereits rechtskräftig ist das Urteil (90 Tagessätze zu 10 Euro) für einen Mann, der gegen das Vermummungsverbot verstieß. 40 Tagessätze zu je 10 Euro zahlt ein weiterer, der ein Feuerzeug in Richtung Polizei schmiss.

Eskaliert war die Situation auf dem Willy-Brandt-Platz am 18. Juli, als die Teilnehmer zweier Nahost-Demos aufeinanderprallten. Teilnehmer der Pro-Palästina-Kundgebung zeigten den Hitler-Gruß, grölten antisemitische Parolen, warfen mit Steinen und Flaschen – diese Bilder gingen durch die Republik.

Nach den Vorfällen werteten Ermittler Videos und Fotos aus. Eine Taktik, die Strafverfolgung gewährleisten und eine völlige Eskalation an dem Tag verhindern sollte.

Beschuldigte waren nicht zu ermitteln

Zum Ergebnis zählte dann aber auch die Erkenntnis, dass nach 66 Strafanzeigen gerade einmal ein Drittel der infrage kommende Personen namentlich ermittelt werden konnte. 47 der 49 Verfahren gegen Unbekannt sind bereits im Vorjahr eingestellt worden. Beschuldigte waren nicht zu ermitteln oder aber, sagt die Oberstaatsanwältin, das, was angezeigt wurde, sei keine Straftat gewesen.

Unter den 22 Fällen mit namentlich bekannten Beschuldigten sind zwei, in denen der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist, anderen war die Tat nicht nachzuweisen oder das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Ein weiteres Verfahren gegen einen Beschuldigten, der die Polizei beleidigt und einem Beamten auf den Helm geschlagen hatte, ist im Verlauf die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.