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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Essener Asta-Skandal

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Essener Asta-Skandal

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Foto: fotoagentur - ruhr WAZ
Mit fingierten Rechnungen und Betrügereien sollen zwei Ex-Asta-Vorsitzende an der Uni Duisburg-Essne einen Schaden von 450.000 Euro verursacht haben.

Essen. 

Vier Jahre lang hat sich die Staatsanwaltschaft Essen in die Wucherungen eines umfassenden Korruptionsskandals bei der Studentenvertretung der Universität Duisburg-Essen eingewühlt, am Mittwoch nun kam die Anklage-Mitteilung. Und sie enthält happige Vorwürfe. Gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta), Boris S. (38 und gegen seinen Stellvertreter Oliver B. (43) wird demnach Anklage wegen Untreue in 177 bzw. 130 Fällen und wegen Verstoßes gegen die Buchführungspflicht erhoben. Der Gesamtschaden soll sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf fast 450 000 Euro belaufen. Geld, das eigentlich für die Belange der Studierenden hätte ausgegeben werden sollen. Den Beschuldigten drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Sowohl bei Boris S. wie auch bei Oliver B. geht es um den Tatzeitraum von 2007 bis 2011. Neben ihren damaligen Funktionen im Asta waren sie zur gleichen Zeit als Geschäftsführer der Asta Service GmbH tätig, einer hundertprozentigen Tochter des Asta, deren Geschäftszweck der Betrieb des so genannten Kunst- und Kulturcafés (KKC) auf dem Campus Essen war.

Mit einer externen Firma einen Beratervertrag

Im Rahmen dieser Tätigkeit sollen beide Beschuldigte mit einer externen Firma einen Beratervertrag, in dem Wissen abgeschlossen haben, dass tatsächlich gar keine Beratungsleistungen für die Asta Service GmbH erbracht werden würden. Dennoch wurden laut Staatsanwaltschaft in den Jah­ren 2007 bis 2011 Zahlungen in Höhe von insgesamt 314 356 Euro an die Firma von Dursun S. in Düsseldorf geleistet, ohne dass von dem Unternehmer entsprechende Leistungen nachgewiesen worden wären.

Ferner sollen sie die ebenfalls angeschuldigte Kerstin H.-R. in dem Wissen, dass diese überhöht abrechnen würde, mit der Finanzbuchführung betraut und die überhöhten Ab­rechnungen in der Folgezeit beglichen haben. Tatsächlich sei eine ordnungs­gemäße Buchführung aber gar nicht erfolgt. Dennoch erhielt Kerstin H.-R. laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2008 bis 2011 Entlohnungen in Höhe von monatlich über 3000 Euro netto für ihre Tätigkeit, wobei der 34-Jährigen klar gewesen sei, dass dies nicht berechtigt war. Der Gesamtschaden betrug mehr als 70 000 Euro. Kerstin H.-R. und der 58-jährige Dursun S. sind nun der Bei­hilfe angeklagt.

Die beiden Geschäftsführer Oliver B. und Boris S. sollen zudem im Jahr 2011 eine Auflösungsvereinbarung zugunsten von Oliver B. geschlossen haben, die diesem eine Einmalzahlung in Höhe von rund 50 000 Euro ermöglichte. Die Ver­einbarung sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil der Geschäftsführervertrag auch ohne eine Abfindung hätte „ordentlich“ gekündigt werden können. Boris S. soll laut Staatsanwaltschaft zudem eine bestehende Beteiligung an den Umsätzen der Asta Ser­vice GmbH überhöht abgerechnet haben, wodurch ein Schaden in Höhe von weiteren rund 9000 Euro entstand.

Anonymus brachte alles ins Rollen

„Was lange währt, wird endlich gut“, kommentierte Oberstaatsanwältin Anette Milk die langen Ermittlungen, die durch ein anonymes, aber offenbar kenntnisreiches Schreiben im Spätsommer 2011 ins Rollen gebracht wurden. Alle Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft jetzt erhärten konnte, waren darin im Grundsatz bereits aufgeführt, vor allem die über gefälschte Rechnungen und ein undurchsichtiges Netzwerk an Firmen. „Das Schreiben hat bei uns schieres Entsetzen ausgelöst“, erklärte Uni-Sprecherin Beate Kostka damals.

Der Betrieb des KKC liegt nach dem Platzen des Skandals in anderen Händen, zurzeit ist die Einrichtung aber bis auf weiteres geschlossen. Vor einer Wiedereröffnung müssten Mängel beim Brandschutz behoben werden, die Bauarbeiten würden allerdings Kosten in Millionenhöhe verursachen.