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Anwohner klagen über Lärm vor der Tür durchs Rauchverbot

Anwohner klagen über Lärm vor der Tür durchs Rauchverbot

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Foto: WAZ FotoPool
Das neue Rauchverbot ist in Kraft getreten und zeigt erste Auswirkungen auf die Kneipen in Essen. Raucher treibt es gerade bei lauen Temperaturen vor die Tür, was bei den Anwohnern für Unmut sorgt. Aber auch die Wirte sind mit dem Totalverbot nicht zufrieden.

Essen. 

Der Zigarettenautomat steht am angestammten Platz – nur, dass sich die Raucher jetzt nicht mehr um das Gerät in der Rüttenscheider Traditionskneipe Ampütte gruppieren. Seit dem 1. Mai gilt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie, Schlupflöcher, also Hinterzimmer und rauchschwangere Ecken, in denen sich bislang paffen ließ, gibt’s nicht mehr.

Weswegen die Raucher nun vor den Kneipen ihren blauen Dunst gen Himmel schicken – und damit bei Anwohnern für dicke Luft sorgen. Das klingt so: „Sie sind nicht allein in dieser Straße und deshalb achten Sie bitte auf die Lautstärke“, ließen Bewohner der Klarastraße den Wirt der Kneipe Mittendrin in einem offenen Brief wissen.

Denn während der Qualm geräuschlos aufsteigt, neigt der Raucher in der Gruppe zum Plaudern. Weitere Beanstandung: „Sie sollten die Gehwege frei halten für die Fußgänger.“

Gäste stehen vor dem Haus

Wirt Stefan Romberg macht das wütend. Vor zwei Jahren ließ er eigens für die Raucher ein Zelt nebst Rauchabzug installieren. Mehrere tausend Euro investierte er. Nun riskiert er ein Bußgeld, wenn seine Gäste in dem ehemaligen Raucherzelt zum Glimmstengel greifen.

So stehen die Gäste vor dem Haus. Und das sind nicht wenige. Direkt am ersten Freitag nach Inkrafttreten der stringenten Regelung herrschen abends laue Temperaturen und so trafen sich bis zu 15 Raucher vor der Kneipe. Ein gleiches Bild vor „Alm“ und „Eule“.

Nichtraucher blieben weg

Ebenso sind vor der der Traditionskneipe Ampütte alle Tische belegt. „Das macht uns das ganze Thekengeschäft kaputt“, sagt Wirtin Beate Lehnhardt. Und in der Tat sitzt an der Theke im Innern nicht ein Gast. Als es noch Schlupflöcher gab, nutzte die Ampütte die Sonderregelung.

Im einen Raum durfte geraucht werden, im anderen nicht. Dennoch verabschiedeten sich Nichtraucher. „Das war bitter“, sagt Lehnhardt, „da waren auch viele Stammgäste dabei.“ Dafür kam nun mancher Raucher gezielt: „Unter dem Strich hat sich das ausgeglichen“, sagt die Wirtin.

Geselligkeit könnte sich in Rauch auflösen

Falls die Gäste nicht ohnehin vergessen, wo sie gerade sind: „Zwei, drei Gäste wollten sich schon eine Zigarette im Laden anzünden, aber eher aus Gewohnheit“, sagt „Alt-Werden“-Kellner Christian Stavridis. Seine Kunden stehen dem Gesetz gespalten gegenüber.

Während Stammgast Friedhelm Prengel das Rauchverbot begrüßt, sorgt sich Andreas Schneider, wenn zum Bier nicht mehr geraucht werden dürfe, könne die Geselligkeit sich buchstäblich in Rauch auflösen.

Keine zusätzlichen Ordnungshüter

Zusätzliche Ordnungskräfte wird die Stadt nicht einstellen, um die Einhaltung des stringenten Rauchverbots in der Gastronomie zu kontrollieren, wie Stadtsprecher Stefan Schulze erklärt. „Aber natürlich werden wir im Rahmen der normalen Kontrollen auch die Einhaltung des Rauchverbots überprüfen.“

Darüber hinaus haben Bürger die Möglichkeit, eine Beschwerde an das Ordnungsamt zu richten, wenn sie Verstöße beobachten, „dann kontrollieren wir auch dort.“

Verstöße werden in zentraler Kartei erfasst

Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Wie hoch das ist, hängt ganz vom Fall ab. „Wenn der Wirt erkennbar nicht einschreitet, wenn sich ein Gast eine Zigarette anzündet, zahlt er beim ersten Mal ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro“, erklärt Schulze. Im Wiederholungsfall wird’s teurer, „bis zu 2500 Euro Euro kann das Bußgeld höchstens betragen.“

Raucher zahlen hingegen deutlich weniger. „Beim Erstverstoß werden 20 Euro fällig“, sagt Schulze, „höchstens 1000 Euro Bußgeld können dem Raucher im Wiederholungsfall auferlegt werden.“ Damit sowohl die „Beihilfe zum Rauchen“ durch den Wirt als auch der Verstoß durch den Raucher nachgehalten werden kann, erfasst die Stadt die Ordnungsgeld-Verfahren in einer zentralen Kartei.