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Asta-Skandal an der Uni Duisburg-Essen – Anklage erhoben

Asta-Skandal an der Uni Duisburg-Essen – Anklage erhoben

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Zwei Ex-Vorsitzende der Studierendenvertretung sollen einen Schaden von 450.000 Euro verursacht haben. Einer von ihnen ist ein Ex-CDU-Ratsherr.

Duisburg. 

Vier Jahre lang hat sich die Staatsanwaltschaft Essen in die Wucherungen eines umfassenden Korruptionsskandals bei der Studentenvertretung der Universität Duisburg-Essen eingewühlt, gestern nun kam die Anklage-Mitteilung. Und sie enthält happige Vorwürfe.

Gegen den Ex-Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta), Boris Schön (38), und gegen seinen Stellvertreter Oliver B. (43) aus Duisburg wird Anklage wegen Untreue in 177 bzw. 130 Fällen und wegen Verstoßes gegen die Buchführungspflicht erhoben. Der Schaden soll sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf fast 450 000 Euro belaufen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Keine Leistungen nachgewiesen

Pikant: Boris Schön saß bis vor einem Jahr noch für die CDU im Duisburger Stadtrat, war unter anderem Mitglied des Polizeibeirats und des Rechnungsprüfungsausschusses.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft richten sich auf den Tatzeitraum von 2007 bis 2011. Neben ihren damaligen Funktionen im Asta waren sie auch als Geschäftsführer der Asta Service GmbH tätig, einer hundertprozentigen Tochter des Asta, deren Geschäftszweck der Betrieb des Kunst- und Kulturcafés in Essen war.

Im Rahmen dieser Tätigkeit sollen beide Beschuldigte mit einer externen Firma einen Beratervertrag abgeschlossen haben, obwohl sie wussten, dass tatsächlich gar keine Beratungsleistungen für die Asta Service GmbH erbracht werden würden. Dennoch wurden laut Staatsanwaltschaft in den Jah­ren 2007 bis 2011 Zahlungen in Höhe von insgesamt 314.356 Euro an die Firma von Dursun S. geleistet, ohne dass von dem Unternehmer entsprechende Leistungen nachgewiesen worden wären.

Keine ordnungs­gemäße Buchführung

Ferner sollen sie die ebenfalls angeschuldigte Kerstin H.-R. in dem Wissen, dass diese überhöht abrechnen würde, mit der Finanzbuchführung betraut und die überhöhten Ab­rechnungen in der Folgezeit beglichen haben. Tatsächlich sei eine ordnungs­gemäße Buchführung aber gar nicht erfolgt. Dennoch erhielt Kerstin H.-R. laut Staatsanwaltschaft von 2008 bis 2011 einen Lohn von monatlich über 3000 Euro netto für ihre Tätigkeit. Der Gesamtschaden betrug mehr als 70.000 Euro. Kerstin H.-R. und der 58-jährige Dursun S. sind der Bei­hilfe angeklagt.

Die beiden Asta-Geschäftsführer sollen zudem im Jahr 2011 eine Auflösungsvereinbarung zugunsten von Oliver B. geschlossen haben, die diesem rund 50 000 Euro einbrachte. Die Ver­einbarung sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil der Geschäftsführervertrag auch hätte „ordentlich“ gekündigt werden können. Schön soll laut Staatsanwaltschaft zudem eine bestehende Beteiligung an den Umsätzen der Asta Ser­vice GmbH überhöht abgerechnet haben.

„Was lange währt, wird endlich gut“, kommentierte Oberstaatsanwältin Anette Milk die langen Ermittlungen, die durch ein anonymes, aber offenbar kenntnisreiches Schreiben im Spätsommer 2011 ins Rollen gebracht wurden.