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Wenn das Gedachte in die Welt kommt

Wenn das Gedachte in die Welt kommt

„Bin mal eben mit dem Hund raus“, „Der neue Liefersevice um die Ecke ist richtig gut“ oder „Wir werden Eltern!“ – In den Zeiten von Twitter, Facebook und anderen sozialen Netzwerken wird man tagtäglich überhäuft von Statusmeldungen und Kommentaren von Freunden, Bekannten und mal flüchtig Kennengelernten. Denn immer mehr Nutzer solcher Internetangebote sehen die Netzwerke als ihr zweites Wohnzimmer. Unverhohlen wird da sofort das gerade Gedachte in die Welt geschickt. Dabei vergessen viele, wie weitreichend solche Nachrichten sein können und wer sie alles sehen kann. Jüngstes Beispiel ist der Streit um die Suspendierungen der Feuerwehrleute durch OB Dirk Elbers.

Es wird also besonders problematisch, wenn es um das Thema „Arbeitgeber“ geht. Denn auch hiervor machen viele nicht mehr Halt und machen ihrem Frust über den Chef im Internet Luft oder nutzten die Zeit auf der Arbeit, um ihre Facebook-Kontakte zu pflegen. Das führte im vergangenen Jahr bereits in einigen Fällen vor Gericht und letztendlich zur Kündigung. Was sollte ich also als Arbeitnehmer und Nutzer sozialer Netzwerke alles beachten?

Forderung nach klaren Richtlinien

Eine große Frage, die am Arbeitsplatz immer wieder im Raum steht, ist: Darf ich im Büro, während der Arbeitszeit überhaupt auf soziale Netzwerke zugreifen? Die auch in Düsseldorf ansässige Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGFP) führte zu diesem Thema bei 202 Personalmanagern bundesweit eine Umfrage durch. Dabei gaben 28 Prozent an, dass ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit uneingeschränkten Zugang auf soziale Netzwerke haben dürfen.

Jedoch fast genauso viele, nämlich 26 Prozent, gaben an, dass die private Nutzung von Facebook und Co. in ihrem Unternehmen untersagt sei. Der Rest setzt entweder zeitliche Begrenzungen, erlaubt nur bestimmten Mitarbeitergruppen den Zugang, gibt den Zugang nur zu bestimmten Anbietern frei oder hat diesbezüglich noch keine Entscheidungen getroffen. Neun Prozent sperren für ihre Mitarbeiter sogar alle Netzwerke.

„Hier muss einfach jeder schauen, wie die Nutzung von sozialen Netzwerken speziell in seinem Unternehmen geregelt ist“, so eine Sprecherin der DGFP. Hierzu sollten sich Regelungen im Arbeitsvertrag finden lassen. „Mittlerweile werde die sozialen Netzwerke einfach als selbstverständliches Kommunikationsmittel gesehen, welches zum Beispiel auch zur Recherche dienen kann. Daher würden wir auch seitens der Arbeitgeber empfehlen, hier klare Richtlinien zu setzen“, so die Sprecherin weiter.

Profile absichern!

Doch das Thema soziale Netzwerke kann auch in der Freizeit und nach Feierabend eine Rolle für den Arbeitgeber spielen. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer sich über seinen Chef oder das Unternehmen in den Portalen beschwert – siehe OB Elbers. „Im Prinzip darf man sich über Dritte äußern. Das fällt unter das Recht der Meinungsfreiheit. Es wird jedoch problematisch, wenn es in Richtung Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptung geht“, erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Peter Kaumanns. Die Lage in den Gerichten sei bezüglich der sozialen Netzwerke jedoch noch sehr unsicher. „Es pendelt sich langsam ein, das harte Beleidigungen in Richtung Kündigung führen“, so der 36-Jährige weiter. Das Problem ist laut Kaumanns, dass viele die Reichweite, die solche Nachrichten bei Facebook und Co. haben, unterschätzen. „Häufig sind unter den Kontakten in den sozialen Netzwerken ja auch Kunden, Arbeitskollegen oder sogar der Chef selbst“, so der Anwalt.

Kaumanns rät daher, sich mit Äußerungen bezüglich des Arbeitgebers im Netz zurück zu halten. Die DGFP legt zudem nahe, seine Profile genügend abzusichern und genau anzugeben wer welche Sachen sehen darf. „Mittlerweile bieten einige Unternehmen in Düsseldorf ihren Mitarbeitern auch sogenannte ‘Social Media Guidelines’. Dort werden den Arbeitnehmern Richtlinien bei der Benutzung von Netzwerken empfohlen“, so Kaumanns.