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Nazis versammeln sich nicht an der Steinwache

Nazis versammeln sich nicht an der Steinwache

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Foto: foto@luftbild-blossey.de

Dortmund. 

Die Rechten ziehen bei ihrer Demo am 4. September nicht an der Steinwache vorbei. Das betont die Polizei, nachdem die angekündigte Sperrung des nördlichen Bahnhofsplatzes zu Verwirrung geführt hatte. Die Steinwache dient als Gedenkstätte für SS-Opfer.

„Der Bereich der alten Steinwache, dessen historische Bedeutung auch der Polizei bewusst ist, wird durch die Versammlung des rechten Spektrums nicht berührt“, betonte Polizeisprecher Wolfgang Wieland. Der Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs sei polizeilich u.a. als Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste sowie Besucherströme frei zu halten. „Der Sammlungsort und die Auftaktkundgebung des rechten Aufzugs am 4. September befinden sich nicht im näheren Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.“

Behinderungen im gesamten Stadtgebiet

Die Polizei reagiert damit auf die Absage der Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür betreffend und Beschwerden, die Polizei reserviere den Bereich vor der Steinwache für die Nazis. Natürlich wird die Polizei aufgrund zahlreicher Versammlungen im Stadtgebiet Absperrungen einrichten. Mit Behinderungen im gesamten Stadtgebiet muss gerechnet werden.

Zudem bezieht die Polizei Stellung zu beabsichtigten Blockaden des Neonaziaufmarsches: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Darunter fallen auch, so die Polizei, auch Blockaden, die einen nicht verbotenen Aufzug verhindern sollen. Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und ist von Gesetzes wegen zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet.

Polizei hält die Augen offen

Anhaltspunkte, die strafrechtlich relevant sein könnten, wird die Polizei dokumentieren, Beweise sichern und gegebenenfalls Strafanzeigen fertigen. Weitere Maßnahmen werden im Einzelfall unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden, so die Polizei.