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Landtag will Rechte von Bergschäden-Opfern stärken

Landtag will Rechte von Bergschäden-Opfern stärken

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Bottrop Bergbauschäden
Das Thema Bergschäden beschäftigt in Bottrop seit Jahren zahlreiche Bürger. Experten haben gemessen, dass es auch über das Abbaugebiet des Bergwerks hinaus zu Schäden kommen kann. Der Landtag will die Rechte der Anwohner stärken und die Arbeit der Schlichtungsstellen verbessern.

Bottrop. 

Das Bergwerk Prosper-Haniel wird zum Musterfall in Sachen Bergschäden. Experten hatten gemessen, dass es auch über das Abbaugebiet des Bergwerks hinaus zu den Schäden kommen kann. Daher bereiten Gutachter jetzt im Auftrag der Bezirksregierung für alle aktiven sowie seit 2005 stillgelegten Zechen eine Untersuchung darüber vor, ob der Steinkohleabbau auch dort jenseits der so genannten Null-Linie Bergschäden verursacht.

Eine von SPD, CDU, Grünen und auch Piraten gebildete Mehrheit im Landtag beschloss soeben außerdem, beim Ausgleich von Bergschäden zwischen den betroffenen Anwohnern und den Bergbau-Unternehmen die Position der Anwohner zu stärken und ihren Schutz zu verbessern.

Parteien sehen Optimierungsbedarf

„Für uns hier vor Ort bedeutet das, ganz besonders dafür einzutreten, dass die Bürger innerhalb des erweiterten Betrachtungsraums rechtlich mit den Bürgern innerhalb der Nulllinie gleichgestellt sind“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Bunse. Wie die vier Landtagsparteien im ihrem gemeinsamen Beschluss festhalten, hat die RAG aber ohnehin „verbindlich zugesagt, die potenziell Geschädigten in diesem über den prognostizierten Einwirkungsbereich hinausgehenden erweiterten Betrachtungsraum mit den Geschädigten innerhalb des bisher betrachteten Einwirkungsbereichs rechtlich gleichzustellen“.

Um die Position der von Bergschäden betroffenen Anwohner insgesamt zu verbessern, wollen die vier Landtagsparteien, dass die Bergschaden-Schlichtungsstelle in Sachen Steinkohle und die Braunkohle-Anrufungsstelle bald zu einer einheitlichen Schlichtungsstelle zusammengelegt werden. Die Landtagsmehrheit fordert, dass dann auch die Öffentlichkeitsarbeit dieser gemeinsamen Schlichtungsstelle ausgebaut wird und ihr Angebot mit einem eigenen Internetauftritt zu bewerben.

Neutrale Schlichter sprechen Empfehlung aus

Die vier Landtagsparteien sehen bei den Bergschaden-Schlichtungsstellen noch einigen „Optimierungsbedarf“. Die Parteien bemängeln, dass vielen Bergbaubetroffenen die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nicht hinreichend oder gar nicht bekannt sei. Kritisch sehen sie außerdem, dass sich Unternehmen oder ihre Rechtsnachfolger, die ihren aktiven Bergbau stillgelegt haben, nicht an dem Schlichtungsverfahren beteiligen.

Von Bergschäden betroffene Anwohner wenden sich in der Praxis zunächst an das Bergbau-Unternehmen, damit dieses die Schäden auf seine Kosten beseitigt. Kommt es dazu nicht, fällt in den Schlichtungsstellen neutralen Schlichtern die Aufgabe zu, eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Seiten zu erreichen. Die Kosten für dieses Verfahren, auch für Gutachter, trägt das Unternehmen.

Unternehmen sollen Schlichterstellen länger finanzieren

Eine Geschäftstelle der Bergschaden-Schlichtungsstelle ist beim Regionalverband Ruhr in Essen eingerichtet. (Telefon: 0201/2064-287). Die zukünftige Arbeit der Bergschaden-Schlichtungsstellen sollen die Bergbau-Unternehmen auch langfristig finanzieren, verlangt der Landtag. Die vier Parteien fordern eine finanzielle Höchstgrenze, bis zu der die Bergbau-Firmen einen Schlichterspruch zu akzeptieren haben. Denn bisher sind die Empfehlungen der Schlichter für die Unternehmen nicht rechtsverbindlich. Gut erkennbare Hinweise auf Bergschaden-Schlichtungsstellen sollten die Bergbau-Unternehmen auch auf ihren eigenen Internetseiten platzieren, fordern die Parteien. In Bergbau-Gebieten halten sie außerdem regelmäßige Sprechzeiten und Veranstaltungen für angebracht.

Aktuelle Erschütterungen bereiten Anwohnern Sorgen

Das unterstützt Anette Bunse auch aus aktuellem Anlass. „Die Erschütterungen durch das Abbaugeschehen unter unseren Wohngebieten führen bei nicht wenigen Bewohnern zu deutlichem Unbehagen und Sorge“, stellte die CDU-Landtagsabgeordnete fest. Die gilt für sie auch für die Zeit nach der Schließung des Bottroper Bergwerks. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch nach 2018 direkte Ansprechpartner der RAG in ihrer Nähe haben“, fordert Anette Bunse. Sie wirft auch die Frage auf, was nach dem Bergbau-Ende geschehe. Konzepte für die Revitalisierung der Bergbauflächen seien gut. Bunse: „Wichtig ist aber hierbei, dass die Menschen vor Ort eingebunden sind“.