Aufräumarbeiten für die Politik
14.08.2009 | 18:04 Uhr 2009-08-14T18:04:00+0200Bottrop. Karl Trimborn, Geschäftsführer der Arbeit für Bottrop, geht davon aus, dass durch die Entscheidungen der Gerichte die Rechtssicherheit der Bescheide steigt.
Die Sozialgerichte beklagen die Flut von Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Karl Trimborn, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit für Bottrop” (AfB), beobachtet aber, dass doch zunehmend mehr Rechtssicherheit in das Gesetz kommt, das Langzeitarbeitslosen die Sozialleistungen sichert. Und er hat Anhaltspunkte dafür, dass die Zahl der Widersprüche und Klageverfahren zukünftig nicht mehr so kontinuierlich steigt wie bislang.
Im ersten Hartz-IV-Jahr 2005 gab es 689 Widersprüche und 70 Klagen - im Vorjahr waren es mittlerweile 1123 Widersprüche, von den 151 in Klagen und 34 in einstweiligen Anordnungen (sofortige Zahlungsverpflichtung der Behörde) mündeten.
Einkommen und Unterkunft
Von der (hauseigenen) Widerspruchsstelle waren im Vorjahr rund 480 Widersprüche zurückgewiesen worden, in fast gleicher Höhe wurden Abhilfebescheide erstellt. Das heißt: die Behörde veränderte ihre eigenen Bescheide, weil sie Fehler enthielten oder nicht der neuesten Rechtssprechung entsprachen.
Wenn es denn zu Verfahren kam, hatte die AfB eigentlich ganz gute Karten: Neun Kläger siegten auf ganzer Linie, vier teilweise, 28 wurden vom Gericht zurückgewiesen, 80 erledigten sich durch Nachgeben der AfB, 64 durch Nachgeben der Kläger.
Inhaltlich richteten sich die Klagen schwerpunktmäßig gegen die Einkommensanrechnung und die Kosten der Unterkunft.
Karl Trimborn sieht auch, dass die Hartz-IV-Regelungen keine eindeutigen Vorgaben und Weisungen machten und vieles erst durch die Rechtsprechung konkret wurde. „Insofern haben die Gerichte Aufräumarbeiten für die Politik gemacht.”
Die Schwierigkeiten sieht er darin, dass Regelleistungen des Bundes nach dem Sozialgesetzbuch mit den eigenen Richtlinien der einzelnen Kommunen, die für die Kosten der Unterkunft aufkommen, zusammen geführt werden mussten.
In vielen Verfahren aller Instanzen erhärteten sich Rechtspositionen. Und es ist nicht Zynismus, wenn Trimborn sagt: „Die erste Instanz interessiert uns zunächst nicht.” Zu oft änderte sich auf dem Instanzenweg noch viel. Bei der zweiten Instanz, den Landessozialgerichten, schaue man schon genauer hin.
Und Bundessozialgerichtsurteile sind bindend, werden auch als Leitlinien veröffentlicht und sind dann für die Argen gesetzt. Das erfährt man aber manchmal erst in schon laufenden Widerspruchs- oder gar Gerichtsverfahren.
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