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Handschellen sollten von Abschiebung bedrohte Mariama aus Bochum schützen

Ausländeramt Bochum verteidigt Handschellen für Mariama

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Foto: Ingo Otto / WAZ FotoPool
Peter Braun, Leiter der Ausländerbehörde in Bochum, verteidigt seine Mitarbeiter, die die 19-jährige Mariama verhaftet und in Handschellen abgeführt hatten. Die junge Frau aus Guinea sollte abgeschoben werden. Braun hält das Vorgehen für geboten. Mariama hätte bereits früher erheblichen Widerstand geleistet.

Bochum. 

„An unserer Arbeit wird sich vom Grundsatz her nichts ändern.“ Der Leiter der Ausländerbehörde in Bochum, Peter Braun, verteidigte am Mittwoch im Ausschuss für Migration und Integration das Vorgehen seiner Mitarbeiter im Fall der durch großen öffentlichen Druck in letzter Minute verhinderten Abschiebung der 19-jährigen Mariama aus Guinea.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Wie unsere Redaktion berichtete, hatte sich die Schülerin des Alice-Salomon-Berufskollegs in der JVA Büren mit heißem Wasser übergossen, um ihrer Abschiebung nach Spanien zu entgehen. Zuvor war sie am 22. April im Bochumer Rathaus von Mitarbeitern der Ausländerbehörde verhaftet und in Handschellen abgeführt worden.

Johannes Scholz-Witteck (SPD) und Nuray Boyraz (Soziale Liste) zweifelten die Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens am Mittwoch im Ausschuss an. Boyraz: „Ich bin schockiert, wie hier mit Kindern umgegangen wird.“

Peter Braun schilderte die Maßnahme als geboten. Sowohl eine Flucht als auch eine Selbstgefährdung Mariamas hätten ausgeschlossen werden müssen. Die 19-Jährige habe bei einer früheren Verhaftung erheblichen Widerstand geleistet und Kindershampoo zu sich genommen. „Wenn sie im dritten Stock des Rathauses versucht hätte, Selbstmord zu begehen, hätte man uns zu lasches Vorgehen vorgeworfen“, sagte Braun.

Humanitäre Aspekte stärker berücksichtigen

Mustafa Calikoglu (Grüne) forderte, künftig bei ähnlichen Fällen mit mehr Sensibilität vorzugehen und humanitäre Aspekte stärker zu berücksichtigen. „Wir können Abschiebehindernisse prüfen, die aber gab es nicht“, so Braun. „Wir sind nicht die entscheidende, sondern die ausführende Behörde.“ Rechtsstaatliches Vorgehen dürfe man nicht als „inhumanes Tun“ werten.